Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0249
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Sachbericht
Im Zuge der Gründung der Gemeindewerke Malente AöR war es notwendig, die bisherige Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Malente vom 22.11.2001 des Eigenbetriebes aufzuheben, um die Satzung dann erneut (angepasst für die AöR) durch den Verwaltungsrat beschließen zu lassen.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen, sowohl der KUVO als auch aus der Kommentierung von § 106a GO, ist es notwendig, dass die Gemeindevertretung der Satzung für die AöR noch förmlich zustimmt / diese genehmigt (s. Anlagen).
Hinweise:
a) Die Reihenfolge kann hierbei vertauscht werden (daher o.a. der Verweis auf den notwendigen Beschluss durch der Verwaltungsrat der AöR).
b) Aufgrund der kurzen Zeitspanne nach Abschluss des Vorverfahrens mit der KAB zur Gründung der AöR ist die Anpassung der Rechtsnormen in der Präambel gem. Vorgaben des sog. „Zitiergebotes“ noch nicht erfolgt.
Es wird versucht, diese spätestens als Tischvorlage nachzureichen.
Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Unter der Prämisse, dass die Satzung des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Malente AöR über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) vom Verwaltungsrat am 19.12.2019 beschlossen wird, genehmigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Malente die v.g. Satzung.
Anlagen
Wasserversorgungssatzung AöR
KUVO und § 106 a
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 VO 0249 AöR allgemeine Wasserversorgungssatzung (33 KB) | ![]() |
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2 | Anlage 2 VO 0249 KUVO und § 106a (4410 KB) |