Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0248
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Sachbericht
Im Zuge der Gründung der Gemeindewerke Malente AöR ist es notwendig, die bisherige Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG) des Eigenbetriebes aufzuheben, um die Satzung dann erneut (angepasst für die AöR) durch den Verwaltungsrat beschließen zu lassen.
Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Gründung der Gemeindewerke Malente AöR durch die Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) wird die Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG) vom 22.11.2001 i.d.F. der XII. Nachtragssatzung vom 14.12.2017 mit Ablauf des 31. Dezember 2019 gemäß der anliegenden Aufhebungssatzung (XIII. Nachtrag) aufgehoben.
Anlage
Aufhebungssatzung Beitrag und Gebühren
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage VO 0248 Satzung zum Außerkraftsetzen der BGS Wasser (15 KB) | ![]() |