Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0247
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Sachbericht
Im Zuge der Gründung der Gemeindewerke Malente AöR ist es notwendig, die bisherige Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Malente vom 22.11.2001 des Eigenbetriebes aufzuheben, um die Satzung dann erneut (angepasst für die AöR) durch den Verwaltungsrat beschließen zu lassen.
Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Gründung der Gemeindewerke Malente AöR durch die Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) wird die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Malente vom 22.11.2001 mit Ablauf des 31. Dezember 2019 gemäß der anliegenden Aufhebungssatzung (I. Nachtrag) aufgehoben.
Anlage
Aufhebungssatzung Wasserversorgung
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage VO 0247 Satzung zum Außerkraftsetzen der allgemeinen Wassersatzung (15 KB) | ![]() |