Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/2017/040
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Sachbericht:
In der Bürgersprechstunde am 01.06.2017 wurde der Bürgermeisterin der Bedarf an einer Kinderbetreuung während der Ferien dargelegt.
Initiiert durch eine Elterninitiative fand eine Bedarfsabfrage in Form eines Fragebogens an den Schulen und Kindergärten in Malente statt. Die Grundschule Malente hat sich nicht aktiv an der Befragung beteiligt, dennoch konnte ein Bedarf durch Geschwisterkinder in den Kindergärten festgestellt werden.
Nach Auswertung der Fragebögen wurde die Bedarfsstruktur in zwei Altersklassen aufgeteilt. Es werden die Bedarfe für die Kinder zwischen 0-5 Jahren und 6-11 Jahren gesondert betrachtet.
Zwischen 0-5 Jahren:
Alter in Jahren | Bedarf an Betreuungsplätzen |
0+1 | 11 |
2 | 12 |
3 | 13 |
4 | 10 |
5 | 3 |
Gesamt: | 49 |
Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren ergibt sich lt. Abfrage ein Gesamtbedarf von insgesamt 49 Plätzen. Wobei sich der Bedarf über die gesamte Altersstruktur hinweg zieht. Lediglich bei den 5-jährigen ist ein Bedarfsabfall zu verzeichnen. Dies lässt sich jedoch mit der Übergangsphase in das Schulalter begründen (siehe Anlage 1).
Weiterhin ist festzustellen, dass der Hauptbedarf einer Ferienbetreuung mit 40 Plätzen in den Sommerferien vorliegt. Während der Oster-, Herbst- und Winterferien ergibt sich ein Bedarf zwischen 21 und 23 Betreuungsplätzen. Vordergründig ist also eine Betreuung der Kinder unter 6 Jahren während der Sommerferien notwendig (siehe Anlage 1).
Zwischen 6-11 Jahren (Schulkinder)
Alter in Jahren | Bedarf an Betreuungsplätzen |
6 | 21 |
7 | 10 |
8 | 8 |
9 | 8 |
10 | 2 |
11 | 1 |
Gesamt | 50 |
Für Kinder im Alter von 6-11 Jahren (Schulkinder) ergibt sich lt. Befragung ein Gesamtbedarf von 50 Plätzen. Der größte Betreuungsbedarf liegt hier bei den 6- und 7-jährigen (60% des Gesamtbedarfes lt. Befragung) (siehe Anlage 2).
Auch hier erstreckt sich der Hauptbetreuungsbedarf auf die Sommerferien. Bei den Oster- und Herbstferien liegt ein schwächerer Bedarf mit 25 bzw. 27 Plätzen vor. Die Winterferien bilden mit 18 Bedarfsplätzen das Schlusslicht (siehe Anlage 2).
Begründet wird der allgemeine Bedarf an einer Ferienbetreuung von Kindern damit, dass heutzutage oftmals beide Elternteile zum Erhalt des Lebensunterhaltes dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Auch alleinstehende Elternteile müssen oftmals Arbeiten, um den Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Mit einem Urlaubsanspruch von 20-30 Arbeitstagen pro Jahr und Arbeitnehmer lässt sich die Ferienzeit von insgesamt 12 Wochen pro Jahr schwer abdecken. Als alleinerziehendes oder einziges Elternteil ist diese Herausforderung kaum zu bewältigen.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 5 Jahren ist durch einen anderen Träger als die Kindergärten und Kindertagesstätten nicht möglich, da hierfür gewisse Mindestanforderungen im Sinne der KiTaVO eingehalten werden müssen. Eine Terminierung der Schließungszeiten der verschiedenen Kindergärten während der Ferienzeit hat bisher im groben stattgefunden. Eine verstärkte Koordination der Betreuungszeiten durch die Verwaltung empfiehlt sich hier, sodass eine trägerübergreifende Schließungszeit während der Ferien gewährleistet ist.
Nach umfangreicher Recherche hat sich der Deutsche Kinderschutzbund als Kooperationspartner für die Betreuung der Schulkinder im Alter von 6 bis 11 herauskristallisiert. Für dieses Projekt könnten die Räumlichkeiten der Grundschulen bzw. der Schulsozialarbeit in der Schule an den Auewiesen genutzt werden. Bei der Gemeinde Scharbeutz und der Gemeinde Süsel wird das Projekt Ferienbetreuung für Schulkinder bereits erfolgreich umgesetzt.
Nach Angabe des Kinderschutzbundes ist die Ferienbetreuung durch den Kinderschutzbund ab einer Teilnehmerzahl von 15 Kindern möglich. Angeboten wurde eine Betreuung für bis zu 30 Kinder. Die Betreuungskapazität ist jedoch anpassungsfähig an den Bedarf. Die Betreuungszeit beläuft sich zunächst auf 8.00 bis 15.30 Uhr. Laut Beispielkalkulation des Planungsblattes (siehe Anlage 3) lässt sich ein Betreuungsbeitrag zwischen 91,00 € und 133,00 € /Woche und Kind realisieren. Der Betreuungsbeitrag steht in Abhängigkeit zu den teilnehmenden Kindern. Je höher die Zahl der teilnehmenden Kinder, desto geringer der Betreuungsbeitrag pro Kind.
Bei der Gemeinde Scharbeutz liegt der Betreuungsbeitrag pro Kind zwischen 48,00 € und 66,50 €/ Woche, wobei sich dieser an verschiedenen Faktoren wie Geschwisterkinder und der Teilnahme am Ferienpass orientiert (siehe Anlage 4).
Bei der Gemeinde Süsel liegt der Betreuungsbeitrag pro Kind bei 23,00 €/ Woche, wobei sich auch dieser an verschiedenen Faktoren orientiert, wie z.B. die bereits vorliegende Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule in Süsel (siehe Anlage 5).
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt „Ferienbetreuung in Malente“ zunächst begrenzt für zwei Jahre zu initiieren. Nach Ablauf der zwei Jahre erfolgt eine Evaluation des Projektes. Die Betreuungszeiträume belaufen sich zunächst auf:
1 Woche in den Osterferien
3 Wochen in den Sommerferien
1 Woche in den Herbstferien
Weiterhin schlägt die Verwaltung eine Begrenzung der Elternbetreuungsbeiträge auf 65,00 €/ Woche und Kind vor. Dies würde eine Belastung des Verwaltungshaushaltes bei einer Belegung mit 50 Kinder à 5 Wochen von insgesamt max. 7.400 € nach sich ziehen. Durch die Kooperation mit der Jugendhilfe, vor allem während der Sommerferien (Ferienpass) und der Offenen Ganztagsschule Malente können viele Synergien entstehen. Die Zusammenarbeit sollte daher im bestmöglichen Umfang angestrebt werden.
1. Verwaltungshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
7.400 € |
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2. Vermögenshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | x |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird gebeten, die Schließungszeit der Kindergärten und Kindertagessstätten in Malente während der Ferien verstärkt zu koordinieren.
- Der Ausschuss sieht den Bedarf an einer Ferienbetreuung für 1 Woche während der Osterferien, 3 Wochen während der Sommerferien und 1 Woche während der Herbstferien.
- Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an der Ferienbetreuung der Schulkinder wird in Form einer Begrenzung der Elternbeiträge auf 65 € pro Kind/ Woche begrüßt.
Die Verwaltung wird gebeten die benötigten Mittel in den Haushalt 2018 einzuplanen.
- Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Projektes Ferienbetreuung in Malente ab den Sommerferien 2018 beauftragt.
- Eine Kooperation mit der Jugendhilfe (Ferienpass) und der Offenen Ganztagsschule der Grundschule Malente birgt eine Vielzahl von Synergieeffekten und wird daher begrüßt.
- Anlagen –
5
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 Auswertung Bedarfsabfragebögen für Kinder zwischen 0 und 5 (36 KB) | |||
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2 | Anlage 2 Auswertung Bedarfsabfragebögen für Kinder zwischen 6 und 11 (35 KB) | |||
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4 | Anlage 4 Betreuungsangebot Gemeinde Scharbeutz (1573 KB) | |||
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5 | Anlage 5 Betreuungsangebot Gemeinde Süsel (1650 KB) |
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