Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2019/0243  

Betreff: Beschluss zur Gründung einer AöR
Status:öffentlich  
Federführend:Gemeindewerke   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Entscheidung
11.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 VO 0243 überarbeitete Satzung AöR_im Änderungsmodus_Stand 22.11.2019 PDF-Dokument
Anlage 2 VO 0243 überarbeitete Satzung AöR_im Lesemodus_Stand 22.11.2019 PDF-Dokument
Anlage 3 VO 0243 Entwurf Tagesordnung konstituierende Sitzung Verwaltungsrat der Gemeindewerke Malente AöR PDF-Dokument
Anlage 4 VO 0243 Zeitschiene Gründung AöR PDF-Dokument

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Sachbericht

Aktuell versorgen die Gemeinwerke Malente als Eigenbetrieb die Gemeinde Malente mit Wasser. Die Gemeindewerke Malente haben ca. 3.390 Wasserzähler im Netz und versorgen ca. 11.500 Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser.

Durch die Änderung der Gesellschaftsform, als strategischer Ansatz und zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung der Gemeinde Malente, werden mittel- und langfristig Synergie-, Skalen- und Ergebniseffekte erwartet.

Einsparungen im Verwaltungsaufwand auf Seiten der Verwaltung und dem Eigenbetrieb wirken sofort. Im Wesentlichen stehen kaufmännische, organisatorische und prozessuale Abläufe dahinter.

Der strategische Ansatz unter dem Dach der Rekommunalisierung und der Entwicklung des Quartierskonzepts der Gemeinde Malente „Innenstadt“ dienen u.a. der Steigerung der Wertschöpfung, der Aufbau von kommunaler Substanz (Strom- Gas- und Nahwärmenetz) und der Planung einer klimaneutralen Energieinfrastruktur in der Gemeinde Malente. Die Umsetzung und Realisierung erfolgt durch die zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts (AöR).

Bisheriger Verlauf:

Herbeihrung Beschlussentscheidung neutrale Information aller Beteiligter

 

Werkausschusssitzung vom 07.03.2019:

Wegenutzungsvertrag Strom Gemeinde Malente, Laufzeit 10 Jahre 20.12.201119.12.2021

Wegenutzungsvertrag Gas Gemeinde Malente, Laufzeit 10 Jahre 28.12.2014 27.12.2024

 

Niederschrift:

Herr Lüdemann erklärt kurz, was ein Wegenutzungsvertrag ist. Die Gas- und Stromkonzessionen laufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten aus. Es soll eine einschlägig erfahrene Wirtschaftskanzlei damit beauftragt werden, eine Machbarkeitsanalyse für ein mögliches Konzessionsverfahren zu erstellen.

 

Beschlussvorschlag:

Es soll eine Wirtschaftskanzlei zum Zwecke einer Machbarkeitsanalyse für ein Strom -und Gaskonzessionsverfahren beauftragt werden. Die Kosten werden über einen Nachtrag berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:   8

Nein-Stimmen:  1

Enthaltungen  0

 

          01.07.2019 Informationsveranstaltung über die strategische Neuausrichtung der Gemeindewerke Malente Wasserversorgung, anwesend waren die Fraktionsvorsitzenden CDU, FDP, SPD, Freie Wähler Malente, GRÜNE und die rgermeisterin

 

          05.08.2019 Informationsveranstaltung über die strategische Neuausrichtung der Gemeindewerke Malente Wasserversorgung, anwesend war der Fraktionsvorsitzende Politik für Malente

 

 

          05.08.2019 Informationsveranstaltung über die strategische Neuausrichtung der Gemeindewerke Malente Wasserversorgung auf Einladung der CDU im Kirchengemeindesaal

 

          15.08.2019 Vorstellung „Integriertes Energetisches Quartierskonzept im Haus des Gastes, Umsetzung durch die zu gründende Gemeindewerke Malente AöR

 

 

          19.08.2019 Informationsveranstaltung über die strategische Neuausrichtung der Gemeindewerke Malente Wasserversorgung, anwesend war die Fraktionsvorsitzende Bürger*innen für Malente

 

          20.08.2019 Informelle Gespräche zwischen einzelnen Fraktionsmitgliedern und Werkleitung im Anschluss der Hauptausschusssitzung

 

 

          10.09.2019 Informationsveranstaltung über die strategische Neuausrichtung der Gemeindewerke Malente Wasserversorgung für die Fraktion Politik für Malente

 

Werkausschusssitzung 10.09.2019:

Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Überführung der Gemeindewerke Malente Wasserversorgung

 

Niederschrift:

Der Ausschussvorsitzende bezieht sich auf die Sitzungsvorlage und es wird im Anschluss kontrovers diskutiert.

Man einigt sich, die Sitzung zu vertagen und aufgrund der Dringlichkeit kurzfristig zu einer außerordentlichen Werkausschuss-Sitzung am Montag, 16.09.2019, einzuladen. Im Vorwege soll eine Informationsveranstaltung mit einer Fachberatung für die Selbstverwaltung stattfinden, um offene Fragen zu den Themen Gegenüberstellung GmbH und AöR sowie Finanzierung zu klären.

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:   8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen  0

 

          16.09.2019 Informationsveranstaltungr die Selbstverwaltung zu den Themen Gegenüberstellung GmbH und AöR sowie einer möglichen Finanzierung.

Hintergrund ist der Verlauf der vorangegangenen Sitzung des Werkausschusses, in welchem zum TOP „Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Überführung der Gemeindewerke Malente Wasserversorgung“ noch Fragen zu den beiden v. g. Themen im Raum standen.

Es war der Wunsch des Ausschusses, hier eine fachliche (unabhängige) Beratung in Anspruch zu nehmen.

Gegenüberstellung „GmbH und AöR“:

Silke Köppen, Dipl.-Finanzwirtin (FH), Syndikusrechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Steuerberaterin

Finanzierung:

Christian Schanze, Leiter öffentliche Kunden, Sparkasse Holstein

Jan Isenhagen, Leiter Unternehmenstransaktionen, Sparkasse Holstein

 

Werkausschusssitzung 16.09.2019:

 

Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Überführung der Gemeindewerke Malente Wasserversorgung

 

Im Anschluss des Vortrages von Frau Silke Köppen und den Herren Schanze und Isenhagen erfolgte eine konstruktive Diskussion mit der anschließenden Bitte, den Beschlussvorschlag zu verlesen und darüber abzustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Nach Vorstellung der Sachlage empfiehlt der Werkausschuss der Gemeindevertretung die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit folgenden Punkten:

a) Die Verwaltung wird beauftragt die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) voranzutreiben. In die Anstalt des öffentlichen Rechtes werden die Gemeindewerke Malente Wasserversorgung überführt. Datum der Gründung unter Buchstaben (c).

b) Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bereits AöR-Gründungen begleitet hat, wird mit einer rechtlich, kaufmännisch und steuerrechtlich detaillierten Prüfung beauftragt.

c) Im Zuge der Prüfung zu (b) erfolgt eine Empfehlung zum bestmöglichen Gründungszeitpunkt.

d) Die bisherige Werkleitung des Eigenbetriebs Gemeindewerke Malente wird als Vorstand der AöR benannt.

e) Als Verwaltungsrat werden die ehemaligen Mitglieder des Werkausschusses benannt, im Verhinderungsfall deren Stellvertreter, alternativ erfolgt die Benennung der Verwaltungsratsmitglieder durch die Gemeindevertretung

f) Der Entwurf der Errichtungs- und Organisationssatzung wird beschlossen. Soweit erforderlich/erwünscht ist weitere fachliche Beratung einzuholen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:   6

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen  3

 

Kommunalrechtliches Verfahren

Die Gründung des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Malente AöR unterliegt der kommunalrechtlichen Genehmigung gemäß § 108 Gemeindeordnung. Dieses Verfahren gliedert sich in folgende Schritte:

 

  1. Anzeige der beabsichtigten Beschlussfassung in der Gemeindevertretung an die Kommunalaufsicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung

Hierzu hat die Gemeinde mindestens sechs Wochen vor der Beschlussfassung durch die Gemeinde dieses Vorhaben anzuzeigen. Diese Anzeige hat die Gemeinde mit Schreiben vom 15. Oktober 2019 vorgenommen. Bestandteil der Überprüfung durch die Kommunalaufsicht ist auch die beabsichtigte Satzung der AöR.

Im Nachgang zu dieser Anzeige gab es einen intensiven inhaltlichen Austausch mit der Kommunalaufsicht. Als Ergebnis der ausgetauschten schriftlichen Stellungnahmen und persönlicher Gespräche musste die Satzung an mehreren Stellen nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht angepasst werden. Die Anpassungen durch die Kommunalaufsicht haben keinen Einfluss auf die bisherige Entscheidungsfindung in der Gemeinde bzgl. der Gründung der AöR. Die Anpassungen betreffen kommunalverfassungsrechtliche Vorgaben und die Umsetzung der Formulierungen einer Mustersatzung des Innenministeriums für ein Kommunalunternehmen. Diese Mustersatzung wurde kurz nach Einreichung der gemeindlichen Anzeige nach § 108 Gemeindeordnung bei der Kommunalaufsicht durch das Innenministerium veröffentlicht.

Dieser Beschussvorlage ist der mit der Kommunalaufsicht im vorschalteten Anzeigeverfahren nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung abgestimmte Satzungsentwurf beigefügt, einmal im Änderungsmodus - um die Abweichungen zum bisherigen Entwurf kenntlich zu machen - und zum anderen in der Reinfassung.

 

  1. rmliche Anzeige der Gemeinde über die Beschussfassung

Das förmliche Genehmigungsverfahren durch die Kommunalaufsicht gemäß § 108 Abs. 1
Satz 3 Gemeindeordnung findet erst nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung über die Gründung der AöR statt. Aufgrund der Vorababstimmung mit der Kommunalaufsicht wird bei einer unveränderten Beschlussfassung davon ausgegangen, dass die Kommunalaufsicht der Gründung der AöR zustimmt. Um die Gründung zum 01.01.2020 auch wirksam umsetzen zu können, wird im förmlichen Anzeigeverfahren nach § 108 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung die Kommunalaufsicht gebeten, auf die Einhaltung der 6-Wochen-Frist bis zum 19.12.2019 zu verzichten. Mit dem formalen Verzicht auf die 6-Wochen-Frist gilt die Genehmigung der Kommunalaufsicht als erteilt.

 

  1. Vorbehalt der Erteilung einer positiven verbindlichen Auskunft seitens des Finanzamts

Zur Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven und einer damit einhergehenden zusätzlichen Steuerlast durch die Einbringung des Eigenbetriebs Gemeindewerke Malente in die AöR wird dieser Sachverhalt mit der Finanzverwaltung verbindlich schriftlich abgestimmt. Der Antrag auf Erteilung dieser verbindlichen Auskunft konnte erst nach Abschluss des Abstimmungsverfahrens mit der Kommunalaufsicht gefasst werden, da auch die Satzung der AöR Bestandteil dieses Antragsverfahrens ist. Es wird versucht, auf die Finanzverwaltung zuzugehen, um eine kurzfristige Entscheidung über dieses Verfahren zu erreichen.

 

  1. Informationen zum weiteren Verfahren nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht

Mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung gilt der Beschluss der Gemeindevertretung als rechtswirksam (unter der Annahme, dass die Kommunalaufsicht auf die Einhaltung der 6-Wochen-Frist schriftlich verzichtet). Die AöR ist zum 01.01.2020 gegründet.

 

Um die AöR auch handlungsfähig zu machen, müssen die Organe der AöR,

 

  • Verwaltungsrat und
  • Vorstand,

wirksam eingesetzt (bestellt) werden.

 

Die Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt durch die Gemeindevertretung gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung. Diese Bestellung muss in der Gemeindevertretersitzung am 11.12.2019 erfolgen (siehe den entsprechenden Tagesordnungspunkt). Die ursprünglich gedachte – erste – Besetzung des Verwaltungsrats durch die Mitglieder des bisherigen Werkausschusses hat die Kommunalaufsicht nicht mitgetragen.

 

Der Verwaltungsrat hat wiederum vor dem 01.01.2020 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenzutreten.

 

Nach Vorgabe der Kommunalaufsicht wird für die Zwecke

 

  1. Vornahme der Ladung zur konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrats

als auch

  1. Sitzungsleitung der ersten konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrats bis einschließlich Wahl des Vorsitzenden

ein/e sog. Beauftragte/r gemäß § 127 Gemeindeordnung durch die Kommunalaufsicht bestellt.

Die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrats ist für den 19.12.2019 vorgesehen. Die Ladungen hierzu sollen nach Beschlussfassung über die Errichtung der AöR und der Bestellung der Mitglieder durch die Gemeindevertretung übergeben werden. Die Satzung der AöR sieht eine Ladungsfrist für die Einberufung einer Sitzung des Verwaltungsrats gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung von 7 Tagen vor. Sollte am Tag der Gemeindevertretersitzung noch kein von der Kommunalaufsicht bestellter Beauftragter die Ladung vornehmen können, erfolgt der Hinweis, dass es auch zu einer kürzeren Ladungsfrist als 7 Tage kommen kann. Die Sitzung hat dann unter Hinweis auf Eilbedürftigkeit unter Verzicht auf eine Ladungsfrist von 7 Tagen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 der Satzung stattzufinden.

 

Dieser Beschlussvorlage ist zur Information die beabsichtigte Tagesordnung für die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrats beigefügt.

 

Tagesordnungspunkt ist neben der Bestellung der Organe auch die Beschlussfassung über die Errichtung einer Wassersatzung der AöR. Mit der Errichtung der AöR ist die Satzungskompetenz für die Wassergebühren auf die AöR übergegangen. Die Gemeindevertretung muss für den Eigenbetrieb die bisherigen Satzungen zum 31.12.2019 aufheben; zum 01.01.2020 muss die AöR zwingend eigene Satzungen erlassen. Anderenfalls besteht keine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Wassergebühren. 

 

Dieser Beschlussvorlage ist darüber hinaus eine Übersicht über alle zur Gründung der AöR erforderlichen Schritte beigefügt (Zeitschiene). Diese beinhaltet auch jene Schritte, die zur Abänderung des Unternehmensgegenstandes der Gemeindewerke Malente GmbH erforderlich sind, denn diese stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gründung der AöR (siehe den entsprechenden Tagesordnungspunkt der Gemeindevertretersitzung).

 

 

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Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

x

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

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Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Zum 01.01.2020 wird die Gemeindewerke Malente AöR unter Umwandlung des Eigenbetriebs Gemeindewerke Malente gemäß § 106a der Gemeindeordnung durch Gesamtrechtsnachfolge in der Fassung der als Anlage beigefügten Errichtungs- und Organisationssatzung errichtet. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt einer positiven Bescheidung der verbindlichen Auskunft durch das Finanzamt Kiel über die steuerneutrale Einbringung des Eigenbetriebs in die AöR.

 

 

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Anlagen zur Beschlussvorlage:

1      Satzung der Gemeindewerke Malente AöR im Änderungsmodus

2      Satzung der Gemeindewerke Malente in Reinschrift

3      Entwurf einer Tagesordnung für die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrats am 19.12.2019

4      Zeitschiene Gründung AöR / Anpassung Unternehmensgegenstand GmbH

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 VO 0243 überarbeitete Satzung AöR_im Änderungsmodus_Stand 22.11.2019 (64 KB) PDF-Dokument (228 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 VO 0243 überarbeitete Satzung AöR_im Lesemodus_Stand 22.11.2019 (50 KB) PDF-Dokument (196 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 VO 0243 Entwurf Tagesordnung konstituierende Sitzung Verwaltungsrat der Gemeindewerke Malente AöR (21 KB) PDF-Dokument (51 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 VO 0243 Zeitschiene Gründung AöR (17 KB) PDF-Dokument (68 KB)