Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0183-01
Sachbericht
Programmstrategie Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" wurde aufgelegt, um Funktionsverluste in zentralen Versorgungsbereichen, die meist auf Leerstand zurückzuführen sind, zu bekämpfen. Zu den zentralen Versorgungsbereichen zählen insbesondere Innenstadtzentren, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen, auch von kleineren Gemeinden wie Malente. Ein Stadt- oder Ortsteilzentrum prägt unter anderem den sozialen Zusammenhalt, die ökonomische Tragfähigkeit und die kulturelle Innovation einer Kommune, da es ein Identifikationsort und ein Kristallisationspunkt für die Gesellschaft ist. Anspruch des Förderprogramms ist es, die Zentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und gemäß der sich ändernden Anforderungen weiter zu entwickeln. Demzufolge sind die wichtigsten Ziele:
- Belebung der Zentren durch Attraktivierung der Aufenthaltsorte
- Nutzungsvielfalt durch Stärkung der Wohnfunktion sowie der kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
- Vielfältigkeit im Wohnen für unterschiedliche Gesellschaftsgruppen
- Sozialer Zusammenhalt
- Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen Räumen und Herstellen von Barrierefreiheit
- Stärkung und Pflege der stadtbaukulturellen Qualitäten
- Schaffung guter Anbindungen durch öffentliche Verkehrsmittel
- Räumliche Vielfalt
Zur Erreichung der Ziele ist der Einsatz von Fördermitteln insbesondere in den Bereichen Aufwertung von öffentlichen (Frei-)Räumen, Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden, Beseitigung von Leerständen, Wiederbelebung minder genutzter Gebäude und Zwischennutzungen vorgesehen. Die Programmvorbereitung und -umsetzung erfordert einen integrierten Ansatz. Eine zentrale Rolle spielt zudem die Beteiligung und Mitwirkung der Bewohnerschaft und weiterer relevanter Akteure.
Hinweis: Der Bund stellt den Ländern auf Basis der VV-Städtebauförderung Finanzhilfen zur Verfügung. Die Länder regeln die Konkretisierung förderfähiger Maßnahmen in Richtlinien (StBauFR SH 2015). Am 31.12.2019 läuft der Solidarpakt II aus. Im Zuge der Neuauflage der StBauFR SH ab 2020 sollen nach Auskunft des IMI die Städtebauförderprogramme gestrafft werden. Über die Jahrzehnte hat sich die Städtebauförderung immer weiter in spezifische Teilprogramme aufgefächert, so etwa zu Denkmalschutz, Stadtumbau, Soziale Stadt oder Stadtgrün. Vor diesem Hintergrund sollen jetzt andere, gestrafft Programmstrukturen (nur noch 3 Programme) entwickelt werden. Ab dem Programmjahr 2020 wird die gemeindliche Gesamtmaßnahme somit aus einem anderen Programm gefördert.
Hintergrund und Grundlagen für vorbereitende Untersuchungen nach BauGB
Das Baugesetzbuch (BauGB) bildet die rechtliche und verfahrenstechnische Grundlage, nach der Sanierungsmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt werden. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind gemäß § 136 Abs. 2 Satz 1 BauGB "Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird". Städtebauliche Missstände liegen gemäß § 136 Abs. 2 BauGB vor, wenn
- das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen auch unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung nicht entspricht oder
- das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen.
Nach § 141 BauGB sind vorbereitende Untersuchungen in der Regel erforderlich, um Entscheidungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der Sanierung zu erhalten und um die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungs-gebietes zu schaffen.
Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein
Die förderrechtlichen Vorgaben der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms ergeben sich insbesondere aus den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015).
Gemäß A 5.6.2 Nr. 4 der StBauFR SH 2015 sind in dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept die Ergebnisse eines aktuellen gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes zu berücksichtigen. Programmspezifische und formale Voraussetzung für den weiteren Einsatz von Städtebauförderungsmitteln sind demnach VU samt IEK sowie ein solches Einzelhandelskonzept.
Die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den
Einzelhandel für die Gemeinde Malente wird als Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch die Gemeindevertretung voraussichtlich am 11.12.2019 beschlossen.
Die Ergebnisse des Einzelhandelskonzeptes finden bei der Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum", im hier vorliegenden integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Berücksichtigung.
Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme (VU/IEK gemäß § 141 BauGB)
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.12.2017 beschlossen, für das Gebiet "Zentrum Malente" vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und hierfür ein abgegrenztes Untersuchungsgebiet festgesetzt. Der Einleitungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gegeben.
Mit Beschluss vom 25.10.2018 wurde das Untersuchungsgebiet im Westen im Bereich des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands e.V. (CJD) geringfügig erweitert und zusätzliche vorbereitende Untersuchungen für den Erweiterungsbereich eingeleitet. Der Beschluss inkl. Abgrenzung wurde ortsüblich bekannt gemacht.
In der Bestandsanalyse wurden durch das beauftragte Gutachterteam der BIG Städtebau GmbH und der EBP Deutschland GmbH städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet identifiziert und detailliert herausgestellt. Zur Behebung der dargelegten funktionalen und substanziellen Schwächen sind Leitlinien und Entwicklungsziele im vorliegenden Bericht formuliert. Diese bilden gemeinsam das Leitbild der Gesamtmaßnahme "Zentrum Malente". Die Ergebnisse aus dem ExWoSt-Prozess und der IGEK-Strategie "Unser Malente 2030!" sind ebenso in das Leitbild und die Entwicklungsziele eingeflossen wie die Ergebnisse der verschiedenen Beteiligungsprozesse mit Bevölkerung, Verwaltung und Politik.
Die Aufnahme der Gesamtmaßnahme "Zentrum" Malente in das ASO- Städtebauförderungs-programm durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration erfolgte 2017. Damit ist ein wichtiger Finanzierungsbaustein für den geplanten Sanierungszeitraum grundsätzlich gesichert.
Wie der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Konzeptes zu entnehmen ist (S. 85-88), werden darüber hinaus Mittel aus anderen Förderprogrammen für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme benötigt um die Bereitstellung der Eigenmittel der Kommune im Rahmen ihrer mittelfristigen Finanzplanungen abzusichern.
Im Ergebnis kommt das Gutachterteam in der vorbereitenden Maßnahme (VU/IEK) dazu, dass die Durchführung der Gesamtmaßnahmen, Zentrum der Gemeinde Malente geboten ist, weil sie zur Behebung der festgestellten städtebaulichen Missstände und Problemlagen erforderlich, geeignet und durchführbar ist und ein überwiegendes öffentliches Interesse daran besteht.
Der sachliche Umfang der geplanten Gesamtmaßnahme lässt eine lediglich kurzfristige Umsetzung der im IEK enthaltenen Maßnahmen nicht zu. Angesichts des Umfangs und der zu leistenden öffentlichen und privaten Aufwendungen der Gesamtmaßnahme wird daher ein Zeitrahmen für die Durchführung von zunächst 15 Jahren als realistisch eingeschätzt.
Den Anforderungen an eine zügige Durchführung gem. § 142 (3) BauGB wird damit Rechnung getragen.
Nach der Vorberatung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförde-rungsangelegenheiten am 10.11.2019 erfolgt am 06.02.2020 eine weitere Öffentlichkeits-beteiligung – offen gestalteter Dialogprozess - im Rahmen eines 2. städtebaulichen Zentrum-Forums. Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist für die Sitzung am 05.03.2020 geplant. Ebenfalls Anfang 2020 erfolgt die 2. Runde der TöB-Beteiligung (Träger öffentlicher Belange)
Empfehlung
Unter Verweis auf das gemäß § 141 BauGB erstellte vorliegende integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (VU/IEK) wird empfohlen, eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß § 136 ff. BauGB innerhalb des in der Karte 14 "Abgrenzung Sanierungsgebiet" dargestellten Gebietes im umfassenden Verfahren durchzuführen. Dieses Gebiet ist als Sanierungsgebiet durch Satzung gemäß § 142 Abs. 3 BauGB förmlich festzulegen. Als Durchführungsfrist wird ein Zeitraum von zunächst 15 Jahren vorgeschlagen.
Die Beschlussfassung über das vorliegende integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (VU/IEK), dass dieses den städtebaulichen Planungen der Gemeinde Malente entspricht, beinhaltet noch nicht den Beschluss einer Sanierungssatzung gemäß § 142 Abs. 3 BauGB.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht der VU mit IEK genannten Beträge sind Ergebnis einer groben Kostenschätzung und im Verlauf des Verfahrens zu präzisieren und fortzuschreiben. Sie fallen über den angesetzten Sanierungszeitraum von 15 Jahren an. Die Reihenfolge der im IEK vorgeschlagenen Projektideen und Maßnahmen stellt keine Priorität für die Umsetzung dar.
Zusammenfassung:
Kosten der Vorbereitung: 240.000 Euro
Kosten der Durchführung: 26.208.140 Euro
Kosten der Abwicklung: 1.800.000 Euro
Gesamtkosten: 28.248.140 Euro
davon Eigenanteile und Drittelanteil an StBauF- 10.849.413 Euro
Mitteln der Kommune:
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
X |
| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Das gemäß § 141 BauGB erstellte vorliegende integrierte städtebauliche Entwicklungs-konzept (VU/IEK) entspricht den städtebaulichen Planungen der Gemeinde Malente. Die städtebauliche Planung stellt die Grundlage für die Durchführung der Maßnahmen, zur Erreichung der Ziele und Zwecke in der Gesamtmaßnahme, Zentrum in der Gemeinde Malente, auch unter Einsatz von Finanzhilfen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder dar.
Die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 ff. BauGB innerhalb des in der Karte 14 "Abgrenzung Sanierungsgebiet" dargestellten Gebietes werden im umfassenden Verfahren durchgeführt. Dieses Gebiet ist als Sanierungsgebiet durch Satzung gemäß § 142 Abs. 3 BauGB förmlich festzulegen, mit einer Durchführungsfrist von zunächst 15 Jahren.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Sanierungssatzungs-Entwurf zur Beschlussfassung zu fertigen.
Anlagen:
VU_IEK_Berichtsentwurf_BIG_EBP_Zentrum_Malente_26.11.2019
0.1) Übersichtsblatt-Anlagen_VU_IEK_Entwurf_26.11.19
1.) Anlage_Indikatorenübersicht_Monitoring
2.) Anlage_Plan01_Grundlage
3.) Anlage_Plan02_Verkehrsinfrastruktur
4.) Anlage_Plan03_Eigentumsstruktur
5.) Anlage_Plan04_BaujahrDenkmalschutz
6.) Anlage_Plan05- Gebäudetypologie
7.) Anlage_Plan06_Gebäudenutzungsstruktur
8.) Anlage_Plan07_Mod.-Inst.-Gebäude
9.) Anlage_Plan08_soz.Infrastruktur
10.) Anlage_Plan09_Grün-u.Freiflächen
11.) Anlage _Plan10_Potenziale
12.) Anlage_Plan11_Missstände
13.) Anlage_Plan12_Rahmenentwicklungsplan
14.) Anlage_Plan13_Maßnahmenplan
15.) Anlage_Plan14_Sanierungsgebiet _
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | VU_IEK_Berichtsentwurf_BIG_EBP_Zentrum_Malente,26.11.19 (15910 KB) | |||
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2 | 0.1) Übersichtsblatt-Anlagen_VU_IEK-Entwurf_26.11.2019 (19 KB) | |||
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3 | 1) Anlage_Indikatorenübersicht_Monitoring (89 KB) | |||
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4 | 2.) Anlage_Plan_01_Grundlage (1160 KB) | |||
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5 | 3.) Anlage_Plan_02_Verkehrsinfrastruktur (1550 KB) | |||
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6 | 4.) Anlage_Plan_03_Eigentumstruktur (1393 KB) | |||
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7 | 5.) Anlage_Plan_04_BaujahrDenkmalschutz (1261 KB) | |||
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8 | 6.) Anlage_Plan_05_Gebaeudetypologie (1268 KB) | |||
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9 | 7.) Anlage_Plan_06_Gebaeudenutzungsstruktur (1269 KB) | |||
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10 | 8.) Anlage_Plan_07_Mod.-Inst Gebäude (1262 KB) | |||
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11 | 9.) Anlage_Plan_08_sozInfrastruktur (1710 KB) | |||
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12 | 10.) Anlage_Plan_09_Gruen-undFreiflaechen (1694 KB) | |||
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13 | 11.) Anlage_Plan_10_Potenziale (1818 KB) | |||
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14 | 12.) Anlage_Plan_11_Missstaende (1619 KB) | |||
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15 | 13.) Anlage_Plan_12_Rahmenentwicklungsplan (1528 KB) | |||
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16 | 14.) Anlage_Plan_13_Maßnahmenplan (1536 KB) | |||
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17 | 15.) Anlage_Plan_14_Sanierungsgebiet (1208 KB) |
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