Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0207-01
|
Sachbericht
Auf die Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt und Wirtschaftsförderangelegenheiten am 22.10.2019 wird zunächst verwiesen. Der Protokollauszug zu TOP 6 „Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Einzelhandel – Entwurfsvorstellung“ ist als Anlage 1 beigefügt.
Dem Auszug kann entnommen werden, dass der Ausschuss nach Diskussion entschieden hat, dass eine Änderung der auf Seite 86 im Konzeptentwurf genannten Formulierung (hier: „restriktive“ Umgang mit weiteren Handelsansiedlungen´, zu einem ´„einzelfallbezogenen“ Umgang mit weiteren Handelsansiedlungen´) geändert werden soll, so dass über folgenden ergänzten Beschluss abgestimmt wurde:
„Die Fortschreibung des vorliegenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Einzelhandel für die Gemeinde Malente wird unter Berücksichtigung der Änderung von einem ´„restriktiven“ Umgang mit weiteren Handelsansiedlungen´ (z. B. genannt auf Seite 86 im Konzeptentwurf) zu einem ´„einzelfallbezogenen“ Umgang mit weiteren Handels-ansiedlungen´ als Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen und ist in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des Einzelhandels-konzeptes sind bei der Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zentrum“, im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, bei der Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zu berücksichtigen. Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.“
Der Beschluss wurde mit 8 Ja-Stimmen einstimmig gefasst und der Gemeindevertretung zur Entscheidung empfohlen.
Der geänderte Passus auf Seite 86 wurde entsprechend dem Beschluss des Ausschusses durch den Gutachter angepasst (und mit einer Fußnote versehen).
Darüber hinaus hat Herr Schwartze von der Agentur Stadt + Handel auf den Seiten 21, 31, 33, 40, 43, 45 und 48 die im Entwurfskonzept genannten Einwohnerzahlen von 10.607 (Quelle: Statistikamt Nord, Stand 31.12.2017 nur Hauptwohnsitz) auf 11.615 (Quelle: Daten der Gemeinde (Melderegister/Internetseite), Stand: 31.01.2019) aktualisiert und angepasst.
Der angepasste Entwurfsbericht des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, Stand 15.11.2019, ist als Anlage 2 beigefügt und ist Grundlage der Beschlussfassung.
(Hinweis: der Vorlage im Printformat werden als Anlage 2 nur die acht geänderten Seiten als Austauschblätter beigefügt).
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
|
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
|
Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
X |
| Ja |
|
|
|
|
|
|
| Nein | Begründung: |
|
|
|
|
Die Fortschreibung des vorliegenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Einzelhandel für die Gemeinde Malente wird als Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen und ist in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des Einzelhandelskonzeptes sind bei der Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum", im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren", bei der Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungs-konzeptes zu berücksichtigen. Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
- Anlagen -
Anlage 1_Vorlage_20_2019_0270_1_Protokollauszug_TOP 6_PLA_22.10.19
Anlage 2_Vorlage_20_2019_0270_1_ Einzelhandelskonzept_Entwurf _Stand_15.11.19
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Anlage 1_Vorlage_20_2019_0270_1_Protokollauszug_TOP 6_PLA_22.10.2019 (605 KB) | |||
![]() |
2 | Anlage_2_Vorlage_20_2019_0207_1_Einzelhandelskonzept_Entwurf_Stand_15.11.19 (7919 KB) |
|