Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/2017/018-01
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Sachbericht
Mit dem Interessenbekundungsverfahren über den Betrieb der Kindertagesstätte Waldkindergarten „Kleine Räuberbande“ im Bergengehölz Malente in Bad Malente-Gremsmühlen vom 29.03.2017 wurde der Grundstein für die Übernahme der Trägerschaft des Waldkindergartens gelegt.
Ziel eines Interessenbekundungsverfahrens ist es, gem. § 7 BHO in der Regel, einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen. Es dient vorrangig der Feststellung, ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgaben gibt, welche Preisvorstellungen zu diesen Leistungen existieren und welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt. Dies ist im Laufe des Verfahrens entsprechend geschehen.
Mit E-Mail vom 11.07.2017 hat ein am Verfahren Beteiligter Anbieter sein Interesse an der Übernahme der Trägerschaft zurückgezogen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.07.2017 wurde der Tagesordnungspunkt 10 –Interessebekundungsverfahren Übernahme der Trägerschaft des Waldkindergartens- aufgrund einer neuen Ausgangssituation von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Übergabe der Trägerschaft an einen neuen Träger ist zum Anfang des neuen Kindergartenjahres (01.08.2017) nicht mehr realisierbar.
Gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit dem Waldkindergarten e.V. hat der Waldkindergarten e.V. seine Beabsichtigung zur Einstellung des Kindertagesstättenbetriebes der Gemeinde unverzüglich unter Angabe der Gründe mitzuteilen und den Vertrag fristgerecht zu kündigen. Der Vertrag kann von den Vertragsparteien mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kindergartenjahres (31.07.) gekündigt werden. Da eine fristgerechte Kündigung durch den Waldkindergarten e.V. nicht erfolgt ist, sollte der Betrieb durch den Waldkindergarten e.V. sinngemäß zunächst fortgeführt werden.
Das Interessenbekundungsverfahren ist klar zu einem ggf. nachfolgenden Vergabeverfahren abzugrenzen und ersetzt diese nicht.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Um eine möglichst neutrale und rechtssichere Grundlage über die Entscheidung der Trägerübernahme zu treffen, schlägt die Verwaltung vor eine freihändige Vergabe gem. § 3 Abs. 5 h VOL/A mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb vorzunehmen.
Es empfiehlt sich für die freihändige Vergabe ein Auswahl-/ Entscheidungskomitee festzusetzen. Dieses Komitee definiert die Bedingungen und Wertigkeiten der Entscheidungskriterien für die Ausschreibung und wirkt an der Entscheidungsfindung mit. Die Verwaltung schlägt vor, das Komitee mit Mitgliedern der Selbstverwaltung, Verwaltung und des Vorstandes des Waldkindergartens zu besetzen.
Aufgrund des hohen auszuschreibenden Auftragsvolumens, einer gewissen Emotionalität dieser Thematik und des bei der GMSH angesiedelten Know-Hows wird empfohlen die Ausschreibung durch die GMSH durchführen zu lassen. Es wird somit die notwendige Rechtssicherheit und Neutralität erlangt, welche in Anbetracht der derzeitigen Situation zu begrüßen ist.
1. Verwaltungshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
| 3.000 € |
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2. Vermögenshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt eine freihändige Vergabe gem. § 3 Abs. 5 h VOL/A mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb über den Betrieb der Kindertagesstätte Waldkindergarten „Kleine Räuberbande“ im Bergengehölz Malente in Bad Malente-Gremsmühlen durch die GMSH durchführen zu lassen.
- Anlagen –
keine
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