Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0237
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Sachbericht
Der Kreissportverband Pinneberg e. V. möchte auf dem Gelände des ehemaligen Jugendcamps die planerischen Voraussetzungen zur Schaffung von Wohnraum schaffen und das Gelände veräußern. Dies ist bislang nicht möglich, da das Gelände im Bebauungsplan Nr. 93 als Sondergebiet Feriencamp festgesetzt ist.
Auf den als Anlage beigefügten Antrag des Kreissportverbandes Pinnebergs auf Änderung des Bebauungsplanes wird verwiesen (teilw. Namen aus Datenschutzgründen geschwärzt). Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt. Vertreter der Kreissportverbandes und des von dort beauftragten Planungsbüros Ostholstein werden zur Sitzung eingeladen.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Planungsleistungen trägt der Vorhabenträger.
In der beigefügten Skizze spiegeln sich die Planinhalte wieder. Im Wesentlichen ist vorgesehen, am Standort des vorhandenen Bestandsgebäudes ein großes Baufenster vorzusehen und in dem Bereich der ehemaligen Zelte eine Bebauung mit drei Einfamilienhäusern zu ermöglichen. Die Planung wird in der Sitzung näher vorgestellt und erläutert.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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- Für das Gebiet in der Gemeinde Malente, Dorfschaft Neukirchen, nördlich des Neukirchener Sees und des Seeweges, für das Gelände des ehemaligen Feriencamps, wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 aufgestellt. Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Schaffung von Wohnraum auf dem Gelände und Festsetzung des Bereiches als Allgemeines Wohngebiet. Das Verfahren zur Aufstellung dieser Satzung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung zu klären. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange erfolgt nach § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt in Form einer 14-tägigen Auslegung des Planungskonzeptes. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht.
- Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 4b BauGB zur Übernahme der Planungskosten und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a geschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
- Anlagen –
Anlage 1: Antrag des Kreissportverbandes Pinneberg e. V.
Anlage 2: Skizze Vorentwurf B-Plan 93, 1. Änderung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Antrag KSV Pinneberg e. V. (1108 KB) | |||
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2 | B93,1Ä-Skizze-Vorentwurf (108 KB) |
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