Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0232
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Sachbericht
Nach § 2 a Brandschutzgesetz sind die Kameradschaftskassen der Feuerwehren Sondervermögen für die Gemeinde Malente. Näheres regelt die „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Malente für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr …“.
Dafür hat jede Ortswehr einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, eine Sonderkasse einzurichten und eine Sonderrechnung zu führen.
Der Einnahme- und Ausgabeplan ist von der jeweiligen Mitgliederversammlung und anschließend von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Die Pläne liegen dieser Vorlage bei. Die Pläne der Ortswehren Benz und Kreuzfeld sind noch vorläufig, weil die Mitgliederversammlung diese noch beschließen muss. Jede Wehr sieht eine Entnahme aus dem Bestand zum Ausgleich der Planung vor. Die jeweiligen Bestände sind noch auskömmlich.
Lösung / Finanzielle Auswirkungen
Reduzierung der Bestandswerte durch Entnahmen.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) X
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegenden Einnahme- und Ausgabepläne 2020 der Ortswehren der Gemeinde Malente.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Benz (210 KB) | |||
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2 | Malente (209 KB) | |||
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3 | Malkwitz-Söhren (209 KB) | |||
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4 | Neukirchen (209 KB) | |||
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5 | Nüchel (210 KB) | |||
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6 | Sieversdorf (210 KB) | |||
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7 | Timmdorf (209 KB) | |||
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8 | Kreuzfeld (210 KB) |