Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0230
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Sachbericht
Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 26.09.2019 unter dem TOP 18 „Verabschiedung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes“ unter anderem mit der Erhöhung der Hundesteuer ab dem 01.01.2020 ausgesprochen. Danach soll über diese Option beim Hauhalt 2020 diskutiert werden. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat mit Schreiben vom 09.09.2019 (Haushaltskonsolidierungserlass) auf die Notwendigkeit der Anhebung der Hundesteuer für den 1. Hund auf mindestens 120,00 Euro hingewiesen.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
~ 11.200 | 0 | ~ 11.200 | ~ 11.200 |
2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Die beigefügte „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Malente“ wird erlassen.
- Anlage -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Hundesteuersatzung mit eingearbeiteten Nachtragssatzungen (33 KB) |