Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0221
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Sachbericht
In der Sitzung des Planungsausschusses am 13.02.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser wurde bekannt gemacht und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden durchgeführt.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden geprüft; die Auswertung bzw. das Prüfergebnis ist in den Beschlussempfehlungen vom 23.09.2019 eingearbeitet, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind.
Die Kosten für die Planungsleistungen trägt der Vorhabenträger.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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- Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Satzung der Gemeinde Malente über die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für das o. g. Gebiet eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der anliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
- Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Malente über die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für einen Teilbereich südlich der Mühlenbergklinik, nördlich des Olandsweges und östlich der Frahmsallee in Bad Malente-Gremsmühlen und die Begründung werden mit den sich aus der Abwägung der Stellungnahmen ergebenden Änderungen gebilligt.
- Der Entwurf der o. g. Satzung und die Begründung sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
- Anlagen –
- Beschlussempfehlungen vom 23.09.2019
- Entwurf Planzeichnung Stand 08.10.2019
- Entwurf Begründung Stand 09.10.2019
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 01-Beschlussempfehlungen v 23.09.2019 (111 KB) | |||
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2 | 02-Entwurf Planzeichnung Stand 08.10.2019 (1526 KB) | |||
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3 | 03-Entwurf Begründung Stand 09.10.2019 (971 KB) |