Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0214
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Sachbericht
Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.08.2019 für nachstehende Beschlussempfehlung ausgesoprochen:
1. Es werden bis zum Kindergartenjahr 2020/21 70 neue Betreuungsplätze für die Gemeinde Malente geschaffen. Hiervon werden bis zu 30 Betreuungsplätze für den U3- und bis zu 40 neue Plätze für den Ü3-Bereich geschaffen.
2. Das Betreuungsangebot soll auf Betreuungskernzeiten zwischen 8.00 Uhr – 16.00 Uhr sowie auf einen Frühdienst, der um 7.00 Uhr beginnt, sowie einen Spätdienst der um 18.00 Uhr endet, erstrecken. Hierbei soll auf eine bedarfsgerechte und flexible Betreuungszeit geachtet werden.
3. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der zukünftigen „freien Kita-Wahl“ mit der Suche des wirtschaftlichsten und qualitativ hochwertigsten Trägers beauftragt. Zudem wird die Bürgermeisterin damit beauftragt in die vertraglichen Verhandlungen mit dem zutreffenden Träger zu treten und dies für die Beschlussfassung vorzubereiten.
Eine weitere Beratung erfolgte im Planungsausschuss am 28.08.2019. Für die nachstehende Beschlussempfehlung wurde sich ausgesprochen:
a) Für zwei Varianten in Modulbauweise wird in der nächsten Sitzung eine preisliche Gegenüberstellung vorgestellt.
b) Auf der Grundlage der vorgestellten Varianten zur Anordnung der Baukörper auf dem Grundstück wird die Verwaltung beauftragt, die Beschlüsse zur Änderung des B-Planes Nr. 41 vorzubereiten und die dafür erforderlichen Aufträge zu erteilen
Die Gemeindevertretung ist am 26.09.2018 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses gefolgt.
Nach erneuter Prüfung der unterschiedlichen Modulbauvarianten Stahlskelett und Holztafelbauweise, spricht sich die Verwaltung insbesondere unter dem Gesichtepunkt einer Erweiterung durch eine Aufstockung des Gebäudes für eine Stahlskelettbauweise aus.
Um wie gewünscht das Gebäude bis zum nächsten Kindergartenjahr betriebsfertig zu erstellen, müsste noch in diesem Jahr eine Ausschreibung erfolgen.
Aufgrund der Kostenhöhe muss eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden. Es sollen die für eine Aussschreibung erforderlichen Parameter zusammengestellt werden und Generalunternehmen zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. Dazu sind jedoch zuvor die erforderlichen Haushaltsmitte im Haushalt bzw. eine VE sicherzustellen.
Alternativ könnte das Gebäude auch durch einen privaten Investor errichtet und an die Gemeinde vermietet werden. Diese Variante hätte den Vorteil, dass die Gemeinde keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hätte, die den Haushalt belasten.
Die Verwaltung ist bislang davon ausgegangen, 70 neue Kinderbetreuungsplätze an zwei Standorten zu schaffen, insbesondere unter Berücksichtigung ortsnaher Schutzräume für die Waldkindergartengruppen (nicht die Horte).
Um die Kosten besser abschätzen zu können wurde ein Infoangeboten einer 6 Gruppen- Kindertagesstätte unverbindlich angefragt. Die Kosten würden für das Gebäude ca. 2.777.000 € betragen. Somit ergeben sich Kosten für eine Gruppe von ca. 463.000 € (
Auf dem Seifen-Sievert-Grundstück sollen 4 Gruppen (3 x U3 und 1x Ü3) geschaffen werden. Für 4-Gruppen ergeben sich Kosten von ca. 1.852.000 €. Hinzu kommen noch die Kosten für die Erschließungsanlagen (Ver- und Entsorgung, Stellplätze) und die Kosten für die Außenanlagen nebst Spielplatzgeräte.
Bezüglich der ortsnahen Notunterkunft zum Waldkindergarten wird auf die nicht öffentliche Sitzungsvorlage VO/20/2019/0179-03 verwiesen. Die Gebäudekosten wurden von einem Architekten auf 728.000,- € geschätzt. Bei Betrachtung der Kosten für eine Gruppe (ca. 243.000 €) ist festzustellen, dass diese Variante sich als Kostengünstiger gegenüber einer Schaffung der Plätze auf dem Seifen-Sievert-Grundstück darstellt.
Weiter werden wir mitteilen, dass dem Bauamt ein Schreiben des Kreises OH zugegangen ist, wonach die Seifen-Sievers-Fläche als Altlastenfläche eingestuft werden soll und näher zu untersuchen ist.
Wir werden eine umgehende Beauftragung einer Untersuchung durch die Gemeinde empfehlen um Planungssicherheit zu schaffen.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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- Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Bau eines neuen Kindergartens durch einen privaten Investor. Die Verwaltung wird beauftragt mit diesem erste Verhandlungen zu führen und dem Ausschuss ein Angebot vorzulegen.
- Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Bau eines neuen Kindergartens durch die Gemeinde selbst in modularer Stahlskelettbauweise auf dem Seifen-Siefert-Grundstück.
- Anlagen -