Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0211
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Sachbericht
Der hauptamtliche Gerätewart wurde am 01.02.2015 in der Gemeinde Malente eingestellt. Zu seinen Aufgaben gehören alle Belange der Gemeindefeuerwehren, die in seiner Zuständigkeit liegen. Im Anhang ist eine Aufstellung der Tätigkeiten des hauptamtlichen Gerätewartes beigefügt.
Der hauptamtliche Gerätewart ist nur während der allgemeinen Dienstzeit ansprechbar. Er hat eine feste Arbeitszeit und damit eine Verfügbarkeit am Feuerwehrgerätehaus. Außerhalb seiner Arbeitszeit kann eine schnelle Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Fahrzeug und Gerät nicht gewährleistet werden.
Zurzeit gestaltet es sich so, dass Aufgaben, so wie sie in den anderen Ortswehren durch ehrenamtliche Gerätewarte wahrgenommen werden, entweder liegen bleiben oder durch Einsatzkräfte direkt nach den Einsätzen wahrgenommen werden.
Die Freiwillige Feuerwehr Bad Malente-Gremsmühlen ist vergleichsweise erheblich höheren Einsatzzahlen und häufigeren Übungsdiensten ausgesetzt, als die weiteren Ortswehren. Dies bindet zeitliche Kapazitäten des hauptamtlichen Gerätewartes, welche durch die Ergänzung von ehrenamtlichen Gerätewarten eine Entlastung schaffen würde.
Es wird daher als sinnvoll erachtet, dass auch die Freiwillige Feuerwehr Bad Malente-Gremsmühlen zusätzliche ehrenamtliche Gerätewartinnen/-warte zur Unterstützung des hauptamtlichen Gerätewartes bereitstellt.
Diese sollen mit folgenden Aufgaben beauftragt werden:
- Fahrzeug-Pflege
Zu der Pflege der Fahrzeuge gehört insbesondere die Reinigung des Fahrzeuges in regelmäßigen Abständen von innen und außen inklusive Scheiben und Anbauteilen. Die Geräte müssen in einem reinlichen Zustand sein. Die Fahrzeuge sind regelmäßig auf Vollständigkeit der Betriebsstoffe fahrzeug- und aggregatbezogen zu prüfen und ggf. aufzufüllen. Hierzu gehören neben Kraftstoffen auch Zusätze (Ad-Blue) und Betriebsstoffe sowie Scheibenwischwasser.
Die Verbrauchs- und Verschleißgüter sind zu überprüfen und aufzufüllen, sofern eine Einsatzbereitschaft der Geräte und/oder des Fahrzeuges durch Mindermengen nicht gegeben ist (Einsatzgetränke, Einmalhandschuhe, Einmal-Overalls, etc).
- Beladung
Die Beladung ist auf Vollständigkeit zu überprüfen. Hierzu wurde ein Geräteverzeichnis durch den hauptamtlichen Gerätewart erstellt und kann zur Überprüfung herangezogen werden.
Die Verlastung der Beladung ist auf sicheren Halt und Verschluss zu überprüfen, so dass ein verkehrsgerechtes Führen des Fahrzeuges gegeben ist.
Die Einsatzbereitschaft ist abhängig von der Vollzähligkeit der technischen Sicherheit und des ordnungsgemäßen Verlastens der Beladung, für die die ehrenamtlichen Gerätewartinnen/-warte verantwortlich sind.
- Stellplatz
Die Stellplätze der Fahrzeuge sind von Dreck und Verunreinigungen zu befreien, verlorene Betriebsstoffe sind unverzüglich aufzunehmen.
Die Gerätewartinnen/- warte sind verantwortlich für Verlust- oder Schadensmeldungen. Sofern kein Gerätewart zum Zeitpunkt der Feststellung anwesend ist, ist der Auftragszettel durch den zuständigen Einheitenführer zu unterzeichnen.
Alle zwei Monate findet ein technischer Dienst einer Gruppe zur Reinigung der Fahrzeughalle und der angrenzenden Räumlichkeiten (Umkleidekabinen und Anbau) statt. Die ehrenamtlichen Gerätewartinnen/-warte leiten hierzu unter der Verantwortung des jeweiligen Gruppenführers an.
Die ehrenamtlichen Gerätewartinnen/-warte bedürfen einer aktuellen Fahrerlaubnis zum Führen der jeweiligen, unterstellten oder zugewiesenen Fahrzeuge.
Für eine gleichmäßige Verteilung der Last in Bezug auf Aufwand und Intensität durch die jeweils unterschiedliche Komplexität und Größe der Fahrzeuge legt die Ortswehrführung die Zuteilung der Fahrzeuge für die ehrenamtlichen Gerätewartinnen/-warte wie folgt fest:
- LF 16/12 und MZF 64/14/01
- TLF 16/25 und MZF 64/18/01
- TSF und ELW 1
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
In der beigefügten Entschädigungsrichtlinie unter Ziffer 8.1 ist ersichtlich, dass ehrenamtliche Gerätewartinnen/- warte für die Wartung und Pflege von Fahrzeugen eine Entschädigung erhalten sollen. Sie beträgt für die o.g. Fahrzeugtypen monatlich:
- LF 67,00 Euro
- MZF 25,00 Euro
- TLF 57,00 Euro
- TSF 40,00 Euro
- ELW 1 25,00 Euro
1. Verwaltungshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
2868,00 |
| 2868,00 |
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2. Vermögenshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Es wird beschlossen, dass die Freiwillige Feuerwehr Bad Malente-Gremsmühlen ehrenamtliche Gerätewartinnen/-warte im Sinne der Entschädigungsverordnung ab dem 01.01.2020 entschädigt.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Tätigkeiten des hauptamtlichen Gerätewartes (14 KB) | ![]() |
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2 | Entschädigungsrichtlinie (2574 KB) |