Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2019/0177  

Betreff: Anmietung Sportanlage Uwe-Seeler-Fußballpark
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 3 - Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport Vorberatung
06.08.2019 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport (offen)   
Hauptausschuss Entscheidung
20.08.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Nutzungsplan USFP 2019-2020  
Leerseite  
Nutzungsplan USFP Jan. - März 2019  
Leerseite  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachbericht

Seit November 2013 mietet die Gemeinde für die Zeit von Oktober bis einschließlich März den Kunstrasenplatz mit Flutlicht bzw. die Kunstrasen-Sporthalle an. Dem TSV Malente werden die Plätze kostenfrei für den Trainingsbetrieb zur Verfügung gestellt, da diese finanziell durch den Verein nicht leistbar sind. Das Gemeindeprüfungsamt hat in seinem Prüfungsbericht festgestellt, dass es sich bei dieser Zahlung nicht um einen Mietaufwand handelt, sondern um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Diese Leistung wird daher auf die Fehlbedarfszuweisung der Gemeinde angerechnet.

 

Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 06.12.2016 und den Beschlüssen vom Hauptausschuss (20.03.2018), sowie der Gemeindevertretung (vom 18.04.2018) wurde der Verlängerung des Mietvertrages bis zum 31.03.2019 zugestimmt. Der TSV Malente wurde aufgefordert Aufzeichnungen über die genutzten Trainingszeiten und der Anzahl der trainierenden Personen zu führen (siehe Anlagen).

 

Übertragen wird die Nutzungsmöglichkeit des Kunstrasenplatzes bzw. der Kunstrasen-Sporthalle auf dem Gelände des verbandseigenen Uwe Seeler Fußball Parks für den Zeitraum vom 01.Oktober 2019 bis zum 31.März.2020.

 

In diesem Zeitraum ist die Nutzung der Sportstätten für jeden Donnerstag (auch in den Ferien) wie folgt vorgesehen:

 

  • Für die jüngere Jugendmannschaften: Kunstrasen-Sporthalle : 15.30 Uhr- 19.00 Uhr
  • Für die älteren Jugendmannschaften und Männer: Kunstrasenplatz: 17.00 Uhr- 20.30 Uhr.

 

Hieraus ergeben sich für die Wintersaison 2019/20 26 Donnerstage à 7 Stunden, die mit einem Mietpreis von unveränderten 45,00 €/ Stunde belegt werden. Für den vorgenannten Zeitraum ergibt sich somit ein Gesamtmietzins in Höhe von 8.190,00 € netto. Beginn des Mietvertrages ist der 01.05.2019 beendet wird er zum 30.04.2020.

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

Mit der Erstellung des Sport(stätten)konzeptes der Gemeinde wird (auch) eine vereinsübergreifende Sportstättenbedarfsplanung erarbeitet. Es wird daher vorgeschlagen die vertragliche Vereinbarung um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 

1. Verwaltungshaushalt

 

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

4.400 €

4.400 €

 

 

 

2. Vermögenshaushalt

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

x

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

      

 

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Der Ausschuss stimmt der Verlängerung des Mietvertrages bis zum 30.04.2020 mit einem Gesamtmietzins in Höhe von 8.190,00 € netto (8.763,30 € brutto) zu. Die Bürgermeisterin wird mit dem Abschluss des Mietvertrages beauftragt.

 

 

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- Nutzungsplan-Uwe Seeler Fußballpark -

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nutzungsplan USFP 2019-2020 (37 KB)      
Anlage 4 2 Leerseite (9 KB)      
Anlage 2 3 Nutzungsplan USFP Jan. - März 2019 (32 KB)      
Anlage 3 4 Leerseite (9 KB)