Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0138-01
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Sachbericht
Da die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren Einfluss auf die Hauptsatzung der Kommunen genommen haben, hat das Innenministerium mit Runderlass vom 15. März 2018 Satzungsmuster für Hauptsatzungen der Gemeinden, Kreise und Ämter sowie für die Verbandssatzungen der Zweckverbände erlassen.
a) Die Hauptsatzung der Gemeinde Malente wurde an diese Mustersatzung unter der Berücksichtigung der jetzt gültigen Hauptsatzung nebst der Nachtragssatzungen angepasst.
b) Ergänzend wurden einige Veränderungen in den Ausschusskompetenzen vorgenommen, um die kommunale Gremienarbeit zu verschlanken.
c) Auch die Beträge / Grenzen im Bereich der Zuständigkeit der Bürgermeisterin wurden den heutigen Ansprüchen angepasst.
d) Die Vorschläge der FDP und SPD Fraktion, die bis zum 22.05.2019 der Verwaltung vorlagen, wurden in einer Synopse dem Vorschlag der Verwaltung (Mustersatzung) gegenübergestellt und als Anlage beigefügt.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Die Hauptsatzung wird gemäß Anlage beschlossen.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2. Entwurf Synopse Hauptsatzung DIN A3 (41 KB) | ![]() |
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