Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0151
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Sachbericht
Nach Beschlusslage der Gemeindevertretung soll auf der westlich der beiden Sportplätze gelegenen Fläche südlich der Neversfelder Straße eine neue Schule gebaut werden. Dafür sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nach heutigem Stand voraussichtlich nur für die Fläche westlich der beiden Sportplätze erforderlich. Diese ist zurzeit im F-Plan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt und wird künftig als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule darzustellen sein.
Geltungsbereich 18. F-Plan-Änderung:
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan wird sich nach heutigem Stand voraussichtlich über das gesamte Gebiet der Schule an den Auewiesen einschließlich des Schulwaldes und der Sportplätze sowie der Fläche westlich der beiden Sportplätze südlich der Neversfelder Straße und des Geländes der Gemeindewerke, des Minispielfeldes und des westlich danebengelegenen Parkplatzes nördlich der Neversfelder Straße erstrecken.
Geltungsbereich B-Plan Nr. 96:
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Einzelheiten zum Schulneubau sind während der weiteren Planungsphasen zu klären.
Die Bauleitplanverfahren zur Änderung des F-Planes und Aufstellung eines B-Planes sollten frühzeitig angeschoben werden, um eine erste frühzeitige Abfrage bei den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum wesentlichen Ziel der Planung, dem Neubau einer Gemeinschaftsschule auf der Fläche westlich der Sportplätze, durchzuführen und eingehende Hinweise ggf. in die weiteren Überlegungen einbeziehen zu können.
Die Kosten für die Planungsleistungen trägt die Gemeinde.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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- Für das Gebiet der Schule an den Auewiesen einschließlich des Schulwaldes und der Sportplätze sowie einer Fläche westlich der beiden Sportplätze südlich der Neversfelder Straße und des Geländes der Gemeindewerke, des Minispielfeldes und des westlich danebengelegenen Parkplatzes nördlich der Neversfelder Straße wird der Bebauungsplan Nr. 96 aufgestellt. Planungsziel ist im Wesentlichen der Neubau einer Gemeinschaftsschule auf der Fläche westlich der beiden Sportplätze. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung zu klären.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in die Detailplanung einzusteigen und die dafür erforderlichen Untersuchungen durchzuführen sowie die erforderlichen Aufträge zu erteilen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt in Form einer 14-tägigen Auslegung des Planungskonzeptes. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht.
- Die erforderlichen Haushaltsmittel werden eingeworben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
- Anlagen -
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