Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0149
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Sachbericht
In dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Malente und der Langness GmbH und Co. KG vom 04.10.2007 wurde in § 11 Absatz 2 die Bewirtschaftung der Parkflächen durch Parkscheiben geregelt. In Absatz 3 wurde vereinbart, dass die Reinigung der Gemeinde obliegt, die Firma Langness GmbH übernimmt im Gegenzug den Winterdienst. Die Kosten für Reinigung und Winterdienst werden gegenseitig aufgerechnet, ein Kostenausgleich findet nicht statt.
Beide Regelungen sollten zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit Vertragsabschluss, gelten. Danach sollte entschieden werden, ob diese Regelung sich bewährt hat und fortgeführt werden soll. Diese Regelung wurde dann im Planungsausschuss am 21.11.2012 um weitere 5 Jahre bis zum 03.10.2017 und im Planungsausschuss am 31.08.2017 um 2 Jahre verlängert.
Da sich die Regelung bewährt hat und auch das Unternehmen an einer Fortführung der Vereinbarung interessiert ist, wird eine weitere Verlängerung um 3 Jahre vorgeschlagen.
Die Vertragsverlängerung um 3 Jahre steht ggf. erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Zentrenentwicklung (ASO-Städtebauförderprogramm) nicht entgegen.
Da es sich aus Sicht der Liegenschaftsverwaltung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, wird vorgeschlagen, dass auf die Beschlussfassung des Ausschusses bei weiteren Vertragsverhandlungen verzichtet wird.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
keine
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Die vertragliche Vereinbarung für den Lenter Platz zur Parkscheibenregelung und zum Reinigungs- und Winterdienst wird für den Zeitraum vom 04.10.2019 bis zum 31.12.2022 verlängert. Bei künftigen Vertragsverhandlungen wird auf die Einbeziehung des Aus-schusses verzichtet.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
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1 | Auszug städtebaulicher Vertrag (842 KB) |