Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0138
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Sachbericht
Da die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen genommen haben, hat das Innenministerium mit Runderlass vom 15. März 2018 Satzungsmuster für Hauptsatzungen der Gemeinden, Kreise und Ämter sowie für die Verbandssatzungen der Zweckverbände erlassen.
a)Die Hauptsatzung der Gemeinde Malente wurde an diese Mustersatzung unter der Berücksichtigung der jetzt gültigen Hauptsatzung nebst der Nachtragssatzungen angepasst.
b)Ergänzend wurden einige Veränderungen in den Ausschusskompetenzen vorgenommen, um die kommunale Gremienarbeit zu verschlanken.
c)Auch die Beträge / Grenzen im Bereich der Zuständigkeit der Bürgermeisterin wurden den heutigen Ansprüchen angepasst.
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Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | x |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Die Hauptsatzung wird gemäß Anlage beschlossen.
- Anlagen -
Entwurf Hauptsatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | Hauptsatzung 2019_ (39 KB) | ![]() |