Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2019/0130  

Betreff: Schulneubau "Schule an den Auewiesen" im Rahmen der in Aussicht gestellten Fördermittel von 2.750.000 €; Sanierung der Grundschulen in Rahmen der 2019 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
a) Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport vom 05.02.19
b) Aspekte zur baulichen Umsetzung
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 4 - Bauamt Beteiligt:Sachbereich 3 - Bürgerservice
    Stabsstelle Gemeindeentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten
05.03.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten mit dem Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport zur Kenntnis genommen   
27.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten verwiesen   
28.03.2019 
!!! ENTFÄLLT !!! Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten      
Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport
05.03.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport mit dem Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten (offen)   
Gemeindevertretung
28.03.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
rpw-2013  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachbericht

 

 

Zu a)

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport hat sich in der Sitzung von 05.02.2019 für nachstehende Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen:

 

1. Die beiden Grundschulen sind zu erhalten.

2. Gemäß Empfehlung der „Schul-AG“ zur Beschlussfassung an die Selbstverwaltung wird zur Schulstandortsicherung in der Gemeinde Malente für die Schule an den Auewiesen (Gemeinschaftsschule) ein Neubau in zwei Bauabschnitten unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und einer Option um einen später möglichen Erweiterungsbau favorisiert („Schattenbau“) Die beiden Grundschulen sind zu erhalten und entsprechend zu sanieren.

3. Die Finanzierung des ersten Bauabschnittes ist durch die gemäß Prioritätenliste reservierten Fördermittel im Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes – bei gleichem Eigenanteil der Gemeinde - durch einen bis zum 30.09.19 bei der Investitions-Bank SH zu stellenden Förderantrag (Antragsphase) zu sichern.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Finanzierbarkeit, zur wirtschaftlichen Umsetzung und Realisierung eines zweiten Bauabschnittes externe Beratungsleistungen gemäß HH-Ansatz auszuschreiben.

5. Zur fristgerechten Einreichung des Förderantrages soll zur Ideenfindung ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden, wobei die Baukosten je Bauabschnitt auf 6 bis 7 Millionen, somit Gesamtkosten bei zwei Bauabschnitten auf 14 und einem möglichen Erweiterungsbau auf insgesamt 20 Millionen seitens der Gemeinde vorgegeben werden.

 

Diese Beschussempfehlung basierte auf dem nachstehenden dargestellten Sachverhalt:

 

Die Gemeinde hat sowohl beim Land wie auch beim Bund den Sanierungsstau an den Malenter Schulen dargestellt und im Rahmen einer Kostenschätzung entsprechende Investitionsmaßnahmen angemeldet. Für die Schule an den Auewiesen wurden der Gemeinde als Schulträger bei Einreichung eines Förderantrages bei der Investitions-Bank Fördermittel in Höhe von 2.750.000 € als 50-prozentiger Förderanteil für eine Sanierung bzw.

einen Neubau in Aussicht gestellt.

Zu diesem Thema tagte am 05.11.2018 erstmalig die nach den Kommunalwahlen neu zusammengestellte außerparlamentarische „SchulAG“. In der ersten Sitzung ging es zunächst um den von der Verwaltung beim Innenministerium gemeldeten Sanierungsstau.

 

Durch eines der Fachbüros, wurden die vorhandenen Mängel näher erläutert. Es wurde sehr deutlich, dass die Gemeinde umgehend handeln muss, um ihrer Betreiberverantwortung nachzukommen. Dazu wurden durch die Gemeindevertretung zwischenzeitlich im Haushalt 2019 ca. 410.000,00 € bereitgestellt. Das Bauamt ist bereits in Vorbereitung um nach Haushaltsgenehmigung tätig zu werden, jedoch ist die Mängelbeseitigung bei laufendem Schulbetrieb nur eingeschränkt möglich und muss in den Ferienzeiten erfolgen.

 

Eine weitere Zusammenkunft der Schul-AG fand am 10.01.2019 statt. Der Großteil der entsandten Vertreterinnen und Vertreter oder Mitglieder sprachen sich für den derzeitigen erhalt der beiden Grundschulen aus. Favorisiert wurde mehrheitlich ein Schulneubau am vorhandenen Standort in der Neversfelder Straße.

 

Ein kompletter Schulneubau auf dem Grundstück der Schule an den Auewiesen wird unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und ggf. der Finanzierbarkeit nicht möglich sein. Daher sollte die Umsetzung in zwei Bauabschnitten erfolgen, wobei der erste Abschnitt links vom Haupteingang unter Einbeziehung der zur Verfügung stehenden freien Fläche zur Bahntrasse nach Abriss der vorhandenen Bausubstanz erfolgen könnte. Es ist sinnvoll mit dem linken Gebäudeteil zu beginnen, da die im rechten Gebäudeteil befindlichen Fachräume vor einigen Jahren bereits saniert wurden.

Um diesen ersten Bauabschnitt realisieren zu können, sollte als Finanzierung die gemäß Prioritätenliste des Bildungsministeriums bis zum 30.09.2019 reservierten Fördermitteln sowie ein Eigenanteil dienen.

Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes sind zuvor mittels Container Klassenräume zu schaffen und der Verwaltungstrakt zu verlagern.

Die Kosten für den ersten Bauabschnitt sollten nicht mehr als maximal 6 Millionen Euro

betragen.

 

Zur Realisierung eines zweiten ggf. dritten Bauabschnittes bedarf es ein tragfähiges Finanzierungskonzept zu entwickeln. Seitens der Verwaltung wird die Klärung im Zusammenwirken mit einem spezialisierten Schulplaner empfohlen. Die Prüfung der Finanzierbarkeit weiterer Bauabschnitte sollte umgehend parallel zur Förderantragstellung für den ersten Bauabschnitt erfolgen. Hierfür stehen ca. 100.000 € im Haushalt unter dem Produktsachkonto Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahen (Teilergebnisplan 5.1.1.20-5429200) zur Verfügung.

 

Aufgrund der schwer vorhersehbaren Entwicklung der Schülerzahlen innerhalb der nächsten Dekaden sollte vorausschauend in der Planung eine Erweiterungsoption („Schattenbau“) berücksichtigt werden.

Eine Trennung von Grund- und Gemeinschaftsschule ist derzeit der Wunsch der Elternschaft sowie der Schulleitungen. Ein Neubau der Gemeinschaftsschule, wenn auch in zwei Bauanschnitten, bietet nach Auffassung der Schulleitung der Gemeinsschaftschule die Möglichkeit moderne, zeitgemäße pädagogische Konzepte umzusetzen, so dass nicht nur die Schüler Schule als Lebensraum wahrnehmen können sondern so auch ein Beitrag zur Attraktivität der Arbeitsplätze für dringend benötigte Lehrkräfte geschaffen wird um im „Wettbewerb“ zu anderen Schulen zu bestehen.

 

Zu b)

 

Um in den Genuss der in aussichtgestellten Fördermitteln zu kommen und den ersten Bauabschnitt nicht zu gefährden ist ein zeitlich sehr straffer Projektablauf erforderlich.

Sollte dieser nicht einzuhalten sein, droht der Verlust von 2,75 Mio. € Fördergelder.

 

Möglicher zeitlicher Projektablauf zur Förderantragstellung:

Bis 15.03.19  Entscheidung der politischen Gremien

Bis 01.04.19  Vorbereitung Architektenwettbewerb

Bis 01.07.19  Durchführung des Wettbewerbs einschl. Auslobung

Bis 01.09.19  Erstellung der Förderantragsunterlagen

Bis 28.09.19  Z-Bauprüfung – fachliche und bautechnische Prüfung durch den Kreis Ostholstein

29.09.19  Einreichung des Förderantrages bei der I-Bank

30.09.19  Ende der Bereitstellungsfrist (nach Fristablauf stehen die Mittel,

dem in der Prioritätenliste nachfolgenden Schulträger zur Verfügung)

Zeitlicher Ablauf zur Realisierung:

01.04.20 bis 31.12.22  Umsetzung erster Bauabschnitt    6.000.000 €

01.01.22 bis 31.12.24  Umsetzung zweiter Abschnitt    8.000.000 €

Kosten Schulneubau:   14.000.000 €

 

Möglicher Erweiterungsbau     6.000.000 €

Mögliche Gesamtkosten:   20.000.000 €

 

Die Verwaltung wurde mit der Klärung nachstehender Fragen zur Projektumsetzung beauftragt:

  1. Bau nicht im Bestand, sondern auf der angrenzenden Ackerfläche neben dem Sportplatzt in Richtung Neversfelde. Ein Grunderwerb ist beim Eigentümer zu erfragen.
    Die Eigentümer sind nicht bereit das Grundstück zu veräußern.
  2. Klärung der Frage zum Bau- und Planungsrecht zu der in Nr. 1 genannten Fläche.
    Die landwirtschaftliche Nutzfläche befindet sich im Außenbereich. Ein Bauleitpanverfahren wäre erforderlich, d.h. Aufstellung eines Bebauungsplanes nebst Änderung des Flächennutzungsplanes. Um geltendes Baurecht zu schaffen würde mit einer Bearbeitungszeit von ca. eineinhalb bis zwei Jahre zu rechnen sein.
  3. Gegenüberstellung Neubau und Bauen im Bestand.
    Ein Neubau auf freiem Baufeld ist vom Grundsatz immer günstiger zu erstellen als Bauen im Bestand. Wobei der Grunderwerb sowie die Rückbaukosten für die Altgebäude den Neubaukosten hinzuzufügen sind. Eine Refinanzierung könnte durch einen Verkauf des Altgrundstückes erfolgen. Ein Neubau setzt jedoch eine Finanzierbarkeit des Gesamtprojektes voraus.
  4. Ist ein Teilneubau am aktuellen Standort durch den Kreis genehmigungsfähig.
    An dem vorhandenen Schulstandort besteht ein Planungsrecht gemäß § 34 BauGB. Bei Beibehaltung der Größe wie die vorhandenen Baukörper kann ggf. eine Baugenehmigung im Zuge eines Bestandschutzes erteilt werden.

Nach Rücksprache mit Unteren Bauaufsicht des Kreis Ostholstein rät dieser zu einem Bauleitplanverfahren, da seitens der Gemeinde beabsichtigt wird die bereits vorhandenen Baukörper ggf. zu vergrößern und das Maß der Nutzung durch den „Schattenbau“ zu vergrößern. Für weitere Auskünfte und zur näheren Beurteilung sowie Abstimmung im Hause bittet die Bauaufsichtsbehörde um die Einreichung einer Bauvoranfrage.

  1. Ist das Baufenster am alten Standort ausreichend?
    Der Baukörper des ersten Bauabschnitts könnte bis zur vorhandene Feuerwehrzufahrt ca. 20 m näher an die Bahn rücken. Dadurch ergibt sich eine weitere überbaubare Fläche von ca. 800 m². Ob die Fläche für eine Überbauung erforderlich wird, ist abhängig von der Geschossigkeit der Baukörper.

 

 

 

 

  1. Wie hoch sind die Abrisskosten veranschlagt und sind diese in den geschätzten Baukosten von 14 Mio. € enthalten?
    Die Baukosten wurden durch Baukostenindex geschätzt und betragen bei der vorhandenen Nutzfläche (BA1 +2) von ca. 5.400 m² (BKI von 1.860 €/m²) und einem vorhandenen Bruttorauminhalt von ca. 24.200 m³ (BKI von 413 €/m³) rund 10 Mio. €.

Der Abriss wird auf ca. 700.000 € geschätzt. Weiter kommen noch Kosten für die Außenanlagen (ca. 1,3 Mio. €) und Baunebenkosten (ca. 2 Mio. €) hinzu.

Da die Baukosten abhängig von der Architektur der Baukörper sind, können die Kosten nur sehr grob geschätzt werden.

 

Die Diskussion um einen Neubau macht aus Sicht der Verwaltung nur Sinn, sofern eine Gesamtfinanzierung realisierbar ist und ein geeigneter Standort vorhanden ist.

Das Bauen im Bestand ist ohne Frage mit Einschränkungen (Container, Lärm, Schmutz) verbunden, jedoch derzeit unter Berücksichtigung unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebes sowie Finanzierbarkeit eine Möglichkeit der Realisierung.

 

Zum weiteren Projektfortgang sind die Rahmenbedingungen für einen Architekten-wettbewerb festzulegen. Hier insbesondere die Höhe der Preisgelder.

 

Weitere Informationen zur Durchführung von Architektenwettbewerben entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

 

 

 

 

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Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

X

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

      

 

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Wird bei Bedarf in der Sitzung formuliert.

 

 

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Analge : Informationen zum Architektenwettbewerb

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 rpw-2013 (195 KB)      
Stammbaum:
VO/20/2019/0130   Schulneubau "Schule an den Auewiesen" im Rahmen der in Aussicht gestellten Fördermittel von 2.750.000 €; Sanierung der Grundschulen in Rahmen der 2019 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. a) Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Schule, Jugend,Soziales und Sport vom 05.02.19 b) Aspekte zur baulichen Umsetzung   Sachbereich 4 - Bauamt   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2019/0130-01   Schulneubau: Modifizierung der in der GV-Sitzung am 28.03.2019 unter TOP N 27 Pkt. 1-6 gefassten Grundsatzbeschlüsse hier: Bitte der Schulleitungen von Grund- u. Gemeinschaftsschulen Malente, die Beschlusslagen zu überprüfen und der aktuellen Situation unter Pkt. 1 anzupassen.   Stabsstelle Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2019/0130-02   Schulneubau: Modifizierung der in der GV-Sitzung am 28.03.2019 unter TOP N 27 Pkt. 1-6 gefassten Grundsatzbeschlüsse hier: Bitte der Schulleitungen von Grund- u. Gemeinschaftsschulen Malente, die Beschlusslagen zu überprüfen und der aktuellen Situation unter Pkt. 1 anzupassen.   Sachbereich 3 - Bürgerservice   Beschlussvorlage öffentlich
20/2019/0130-02-01   Schul- und Sportentwicklungsplanung im Quartier An den Auewiesen Zeitplan Schulneubau - Ableitung anhand Raumbuch "neue.schule"   Stabsstelle Gemeindeentwicklung   Mitteilungsvorlage