Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0120-01
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Sachbericht
Zunächst wird auf die Ausgangsvorlage (VO/20/2019/0120) verwiesen.
In der Planungsausschuss-Sitzung vom 13.02.2019 wurde die Ausgangs-Vorlage zur weiteren Konkretisierung an die Verwaltung zurückverwiesen und dann in der Sitzung am 30.04.2019 erneut vorzustellen.
Das KFW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ bietet die Chance, Quartiere umfassend zu betrachten und u.a. gebäudebezogene Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz in einem integrierten Quartierskonzept zu entwickeln.
Ein Quartier besteht aus mehreren flächenmäßig zusammenhängenden privaten und/oder öffentlichen Gebäuden einschließlich der öffentlichen Infrastruktur.
Vordergründig stehen die gemeindlichen Liegenschaften im Focus der Analyse und Umsetzungsempfehlung.
Ziel eines solchen Konzeptes für die Kommune ist, ein Planungsinstrument zu erhalten, welches innovative energetische Maßnahmen, Umsetzungs- und Finanzierungslösungen in den Bereichen Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden aufzeigt (hier: HdK/Rathaus/ Schule(n)/ Sportstätten u. ä.).
Durch Interaktion von diversen Klimaschutz-, Gebäudesanierungsprogrammen und Darlehen können kommunale Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt werden.
Darüber hinaus soll das Konzept möglichst eine Wechselwirkung von öffentlichen Investitionen und privatem Engagement entfalten.
Diese kann sich u. a. durch ergänzende KFW-Förderprogramme, z. B. durch Modernisierungszuschüsse für Selbstnutzer, private Vermieter oder BGB-Gesellschaften (max. 20 Wohneinheiten) entwickeln.
Einen weiteren Anreiz für Privatinvestitionen stellt ggf. auch die Möglichkeit einer Abschreibung nach § 7h EStG im Einzelfall dar.
Die Gemeinde muss in solchen Fällen bestätigen, dass die Immobilie in einem Gebiet liegt, für das ein integriertes Quartierskonzept, nach den Bestimmungen der energetischen Stadtsanierung vorliegt.
Für die Erstellung des integrierten Quartierskonzeptes in der erweiterten Gebietskulisse durch fachkundige Dritte (eigene Personalkosten sind nicht förderfähig) ist zunächst von Kosten i. H. von 120.000 € auszugehen.
Ein Förderzuschuss i. H. von 78.000 € (65%) aus dem KFW Programm 432 wird beantragt.
Die ergänzenden Haushaltsmittel i. H. von 60.000 € stehen im Haushaltsplan 2019 (Teilergebnisplan 5.1.1.20-1991100) gemäß GV-Beschluss vom 13.12.2018 bereit.
(Hinweis: 60.000 € stehen im Wirtschaftsplan 2019 der KV für die Konzepterstellung bereit)
Der Gebietsumgriff für das energetische Quartierskonzept ist durch Beschluss der Selbstverwaltung festzulegen. Es wird vorgeschlagen die städtebauliche Gebietskulisse der vorbereitenden Untersuchung analog als Gebietsumgriff gemäß beigefügter Karte (Anlage 1) festzulegen.
Für die Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes benötigt man ca. 9 - 12 Monate.
Bei Beschlussfassungen in der PLA-Sitzung am 30.04. und Gemeindevertretung am 27.06.2019 könnte ein Gutachter (nach Ausschreibungsverfahren) voraussichtlich frühestens im September mit der Ausgangsanalyse beginnen. Fertigstellung des Konzeptes somit zwischen Mai – Aug. 2020!
Im Sinne einer möglichst zügigen Erstellung des bereits im Oktober 2018 durch die Gemeindevertretung beschlossenen und beauftragten Nutzungs- Sanierungskonzeptes für das HdK/KP und der Möglichkeit weitere Fördermittel (auch) für die Finanzierung investiver Maßnahmen zur Schulstandortsicherung einsetzen zu können, wurde in Abstimmung mit den Ausschuss-Vorsitzenden diese Vorlage zeitnah erneut eingebracht.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Teilergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Teilinvestitionsplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
| 60.000€ |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Die Verwaltung wird beauftragt für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für energetische Sanierungsmaßnahmen aus dem KFW Programm Nr. 432 einen Zuschuss-Antrag zu stellen. Der Gebietsumgriff für das Quartier wird gemäß beigefügter Karte (Anlage 1) festgelegt.
Haushaltsmittel i. H. von 60.000 € werden aus dem Haushaltsplan 2019, Produktsachkonto „Geleistete Zuwendungen der Gemeinde“ (Teilergebnisplan 5.1.1.20-1991100) bereitgestellt.
- Anlage: 1 – Karte_Gebietskulisse_integriertes_Quartierskonzept
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage 1_Karte_Gebietskulisse_integriertes_Quartieskonzept (13037 KB) |