Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0129
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Sachbericht
Der Dipl.-Betriebswirt (FH) Georg Kurz als derzeitiger Werkleiter des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Malente“ tritt im Rahmen seiner Altersteilzeit ab dem 01. April 2019 in die Freizeitphase ein. Folglich ist eine Nachfolgeregelung zu treffen. Der Tourismus-ausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 u.a. beschlossen, die zukünftige Werkleitung des Eigenbetriebes Kurverwaltung im Sachbereich 2 der Gemeindever-waltung anzusiedeln. Die im Sachbereich 2 tätige Verwaltungsfachwirtin Frau Meike Wohlfahrt soll ab dem 01.04.2019 die Funktion der Werkleiterin der Kurverwaltung übernehmen. Unterstützt werden soll die Werkleiterin durch die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen der Sachbereiche 1 (Personalamt) und des Sachbe-reiches 4 (Bauamt). Gleichzeitig übernimmt die Malente Tourismus- und Service GmbH (MaTS) Teile der Aufgaben der Werkleitung (die Organisation des Betriebs-ablaufes, den Personaleinsatz, Teilaufgaben im Bereich der Verwaltung, Über-wachung und Unterhaltung der Grundstücke und Hochbauten). Die Zuständigkeiten werden verwaltungsintern (mit den Leitern der Sachbereiche 1 und 4) bzw. per Vertrag (mit der MaTS) geregelt.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Mit Eintritt des bisherigen Werkleiters in die Freizeitphase seiner Altersteilzeit wird die im Sachbereich 2 der Gemeindeverwaltung tätige Verwaltungsfachwirtin Frau Meike Wohlfahrt die Funktion der Werkleiterin der Kurverwaltung Malente übernehmen. Frau Wohlfahrt ist gemäß § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung der Kurverwaltung Malente durch die Gemeindevertretung zur Werkleiterin zu bestellen. Für die Übernahme der Aufgaben der Werkleitung hat der Eigenbetrieb einen entsprechenden Kostenausgleich an die Gemeindeverwaltung zu leisten; Gelder sind im Wirtschaftsplan 2019 der Kurverwaltung innerhalb des „Verwaltungskostenbeitrages Gemeinde“ bereitgestellt. Bezüglich der teilweisen Übernahme von Aufgaben der Werkleitung durch die MaTS ist ein entsprechender Dienstleistungsvertrag bereits abgeschlossen worden; auch hier sind Gelder im Wirtschaftsplan 2019 der Kurverwaltung bereitgestellt.
Die im Sachbereich 2 der Gemeindeverwaltung tätige Verwaltungsfachwirtin Frau Meike Wohlfahrt wird zum 01.04.2019 zur Werkleiterin (Kurdirektorin) für die Kurverwaltung Malente gemäß § 2 der Eigenbetriebsverordnung für Schleswig-Holstein und § 4 der Betriebssatzung der Kurverwaltung Malente bestellt. Zur Erfüllung der Aufgaben der Werkleitung werden bei Bedarf Verwaltungsleistungen des Sachbereiches 1 (Personalamt) und des Sachbereiches 4 (Bauamt), in Absprache mit der/dem jeweiligen Sachbereichsleiter/in, in Anspruch genommen.
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