Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/2017/028  

Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
23.05.2017 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Entscheidung
27.06.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachbericht

 

Gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin.

 

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Malente entscheidet die Bürgermeisterin über die Annahme von Spenden bis zu einem Wert von 5.000,-- €.

 

Im Jahr 2017 sind nachfolgend aufgeführte Spenden, die den Höchstwert von 5.000,-- € nicht übersteigen, entgegengenommen worden:

 

Geber

Höhe

– Euro -

Zuwendungszweck

 

Kendrion Kuhnke            Automative GmbH

Bad Malente-Gremsmühlen

250,00

Eingang: 09.03.2017

Spende für das JUKUZ

Kendrion Kuhnke            Automation GmbH

Bad Malente-Gremsmühlen

250,00

Eingang: 09.03.2017

Spende für das JUKUZ

Mittel aus Aktion „Hilfe im Advent“ der LN und Flüchtlingshilfe des Amt OH Mitte

200,00 EUR

Eingang: 25.03.2017 über

DKSB, Kreisverband OH

Spendengutschein für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in der Gemeinde Malente

 

 


 

 

 


Beschlussvorschlag

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 


- Anlagen -