Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/2017/028
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Sachbericht
Gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin.
Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Malente entscheidet die Bürgermeisterin über die Annahme von Spenden bis zu einem Wert von 5.000,-- €.
Im Jahr 2017 sind nachfolgend aufgeführte Spenden, die den Höchstwert von 5.000,-- € nicht übersteigen, entgegengenommen worden:
Geber | Höhe – Euro - | Zuwendungszweck
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Kendrion Kuhnke Automative GmbH Bad Malente-Gremsmühlen | 250,00 Eingang: 09.03.2017 | Spende für das JUKUZ |
Kendrion Kuhnke Automation GmbH Bad Malente-Gremsmühlen | 250,00 Eingang: 09.03.2017 | Spende für das JUKUZ |
Mittel aus Aktion „Hilfe im Advent“ der LN und Flüchtlingshilfe des Amt OH Mitte | 200,00 EUR Eingang: 25.03.2017 über DKSB, Kreisverband OH | Spendengutschein für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in der Gemeinde Malente |
Beschlussvorschlag
Mit der Bitte um Kenntnisnahme.
- Anlagen -