Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0117
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Sachbericht
Im Rahmen der Erstellung der Strategie „Unser Malente 2030“ (IGEK) wurde als eines der Leitprojekte die Weiterentwicklung bzw. Wiederbelebung der Sport-Gemeinde entwickelt.
Mit seinen vielen Sportvereinen, seiner renommierten Trainings-, Lehrgangs- und Kongressinfrastruktur aber auch mit seinem Aktiv-Tourismus ist Malente eine Gemeinde des Sports. Es fehlt jedoch ein Sportstättenentwicklungskonzept mit methodischem Ansatz.
Gemäß Studie aus dem Jahr 2017, „Der Wert des Sports in Schleswig-Holstein“ von Prof. Dr. Jens Flatau, Christian-Albrechts-Universität Kiel, hat der Sport als Querschnittsbranche eine kaum überschaubare Vielfalt an Wirkungen in unterschiedlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen. Ebenso ergibt sich aus der Studie, dass die gesellschaftliche Bedeutung von Sport unter sozialen, integrativen und präventiven Gesichtspunkten sowie der gesundheitliche Aspekt unbestritten sind.
Um die bisherigen Angebote (auch im Hinblick auf die v. g. nur suboptimalen Rahmenbedingungen der Sportstätten im Gemeindegebiet) auszubauen bzw. die sozial-sportliche Infrastruktur im Gemeindegebiet bedarfsgerecht anpassen zu können ist zunächst eine integrierte, auf zukünftig erforderliche Sportstätten ausgerichtetes Entwicklungskonzept zu erstellen.
Genau, wie bei der Erstellung des IGEK´s sollte ein Sportstättenkonzept mindestens auf einen Planungshorizont von ca.15 – 20 Jahren ausgerichtet sein. Das heißt, der Planungshorizont sollte mit dem der kommunalen Entwicklungsplanung übereinstimmen.
Der Planungsraum sollte alle Sportanlagen und Sportgelegenheiten des gesamten Gemeindegebietes erfassen, die für den innerhalb und außerhalb von Sportvereinen betriebenen Sport sowie Schulsport erforderlich sind. Bei einzelnen Sportarten/Anlagen ist das Einzugsgebiet über die Gemeindegrenze mit zu beachten (z. B. bei aus- und einpendelnden Sportlern, die in einer Spielgemeinschaft aktiv sind).
Weitere wichtige Fragestellung, die in einem Konzept zu beantworten sind, „welche Sportanlagen und Sportgelegenheiten sind in welcher Anzahl, in welcher sportfunktionellen und baulichen Ausgestaltung, mit welcher Ausstattung und an welchen Standorten für die Bevölkerung heute und in Zukunft vorzuhalten?“.
Ebenso ist zu klären, welche Einwohnergruppen betreiben welche Sportart mit welcher Häufigkeit, in welchem zeitlichen Umfang auf welchen Sportanlagen und Sportgelegenheiten und an welchen Standorten heute und in Zukunft. Die Bereiche Gesundheitsförderung und Integration im Sport (Bewegungsförderung, gemeinsame Angebote für Gruppen mit und ohne Beeinträchtigung) sind ebenfalls bei der Konzepterstellung mit einzubeziehen. Das Konzept muss sich mit den Verhältnissen der Gegenwart und mit möglichen Veränderungen in der Zukunft befassen.
Ziel eines Sportstättenkonzeptes im Sinne des IGEK-Leitprojektes sollte die Festlegung von Maßnahmen, deren Wichtigkeit und Finanzierbarkeit, eine Reihen- und Rangfolge unter Berücksichtigung aller erforderlichen Planungsvorschriften sein. Mit dem Konzept soll ein Leitfaden festgelegt werden, welche Maßnahmen dann für die weitere Entwicklung hin zu einer „bedarfsgerechten, zukunftsweisenden und nachhaltigen Sport-Gemeinde umzusetzen sind. Dieses Konzept dient als Entscheidungsgrundlage für die Beschlussfassungen der Selbstverwaltung für Maßnahmen, die vorrangig zur Verbesserung der Sportstättensituation für den Schul- und Breitensport führen. Die Erarbeitung soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Sport Malente e. V. erfolgen.
Hierfür stehen gemäß Beschlussfassung der Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung vom 13.12.2018 im Haushaltsplan 2019 unter dem Produktsachkonto Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Teilergebnisplan 5.1.1.20-5429200) 50.000 € zur Verfügung.
Mit Datum vom 14.12.2018 wurde beim Innenministerium ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Erstellung eines Sportstättenentwicklungskonzeptes in der Gemeinde Malente gestellt. Gemäß Sportförderrichtlinie des Landes werden Sportstättenkonzepte im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung bis zur Höhe von max. 10.000 € unterstützt.
Das Innenministerium bestätigte am 19.12.2018 den Antragseingang und teilte mit, dass die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wird, da noch nicht absehbar ist, wann genau die Zuwendungsentscheidung getroffen wird.
Es wird daher vorgeschlagen im Rahmen der haushaltsmäßigen und vergaberechtlichen Voraussetzungen einen Fachgutachter zu beauftragen. Eine Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung für die im Jahr 2019 bereitgestellten Mittel.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1.Teilergebnisplan:
gemäß Beschlussfassung der Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung vom 13.12.2018 stehen im Haushaltsplan 2019 unter dem Produktsachkonto Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (5.1.1.20-5429200) für die Sportstättenentwicklung 50.000 € zur Verfügung.
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
| 50.000 € |
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2. Teilinvestitionsplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erstellung von konkreten Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige, integrierte Sportraumentwicklung in der Gemeinde Malente im Rahmen der haushaltsmäßigen und vergaberechtlichen Voraussetzungen einen Fachgutachter zu beauftragen. Die Haushaltsmittel stehen gemäß Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 13.12.2018 im Haushaltsplan 2019 unter dem Produktsachkonto Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Teilergebnisplan 5.1.1.20-5429200) bereit
- Anlagen -