Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2019/0116  

Betreff: Beratung und Beschlussempfehlung über die Sanierung bzw. Schulneubau im Rahmen einer in Aussicht gestellten Förderung in Höhe von 2.750.000 € auf der Grundlage des Schulbauförderprogrammes des Bundes (KInvFG II).
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 4 - Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport Vorberatung
05.02.2019 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport (offen)   
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Vorberatung
13.02.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten zurückgestellt   
Gemeindevertretung Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachbericht

 

Die Gemeinde hat sowohl beim Land wie auch beim Bund den Sanierungsstau an den Malenter Schulen dargestellt und im Rahmen einer Kostenschätzung entsprechende Investitionsmaßnahmen angemeldet. Für die Schule an den Auewiesen wurden der Gemeinde als Schulträger bei Einreichung eines Förderantrages bei der Investitions-Bank Fördermittel in Höhe von 2.750.000 € als 50-prozentiger Förderanteil für eine Sanierung bzw. einen Neubau in Aussicht gestellt.

Zu diesem Thema tagte am 05.11.2018 erstmalig die nach den Kommunalwahlen neu zusammengestellte außerparlamentarische „SchulAG“. In der ersten Sitzung ging es zunächst um den von der Verwaltung beim Innenministerium gemeldeten Sanierungsstau. Durch eines der Fachbüros, wurden die vorhandenen Mängel näher erläutert. Es wurde sehr deutlich, dass die Gemeinde umgehend handeln muss, um ihrer Betreiberverantwortung nachzukommen. Dazu wurden durch die Gemeindevertretung zwischenzeitlich im Haushalt 2019 ca. 410.000,00 € bereitgestellt. Das Bauamt ist bereits in Vorbereitung um nach Haushaltsgenehmigung tätig zu werden, jedoch ist die Mängelbeseitigung bei laufendem Schulbetrieb nur eingeschränkt möglich und muss in den Ferienzeiten erfolgen.

 

Eine weitere Zusammenkunft der Schul-AG fand am 10.01.2019 statt. Der Großteil der entsandten Vertreterinnen und Vertreter oder Mitglieder sprachen sich für den derzeitigen erhalt der beiden Grundschulen aus. Favorisiert wurde mehrheitlich ein Schulneubau am vorhandenen Standort in der Neversfelder Straße.

 

Ein kompletter Schulneubau auf dem Grundstück der Schule an den Auewiesen wird unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und ggf. der Finanzierbarkeit nicht möglich sein.

Daher sollte die Umsetzung in zwei Bauabschnitten erfolgen, wobei der erste Abschnitt links vom Haupteingang unter Einbeziehung der zur Verfügung stehenden freien Fläche zur Bahntrasse nach Abriss der vorhandenen Bausubstanz erfolgen könnte. Es ist sinnvoll mit dem linken Gebäudeteil zu beginnen, da die im rechten Gebäudeteil befindlichen Fachräume vor einigen Jahren bereits saniert wurden.

Um diesen ersten Bauabschnitt realisieren zu können, sollte als Finanzierung die gemäß Prioritätenliste des Bildungsministeriums bis zum 30.09.2019 reservierten Fördermitteln sowie ein Eigenanteil dienen.

Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes sind zuvor mittels Container Klassenräume zu schaffen und der Verwaltungstrakt zu verlagern.

Die Kosten für den ersten Bauabschnitt sollten nicht mehr als maximal 6 Millionen Euro betragen.

 

Zur Realisierung eines zweiten ggf. dritten Bauabschnittes bedarf es ein tragfähiges Finanzierungskonzept zu entwickeln. Seitens der Verwaltung wird die Klärung im Zusammenwirken mit einem spezialisierten Schulplaner empfohlen. Die Prüfung der Finanzierbarkeit weiterer Bauabschnitte sollte umgehend parallel zur Förderantragstellung für den ersten Bauabschnitt erfolgen. Hierfür stehen ca. 100.000 € im Haushalt unter dem Produktsachkonto Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahen (Teilergebnisplan 5.1.1.20-5429200) zur Verfügung.

 

Aufgrund der schwer vorhersehbaren Entwicklung der Schülerzahlen innerhalb der nächsten Dekaden sollte vorausschauend in der Planung eine Erweiterungsoption („Schattenbau“) berücksichtigt werden.

 

Möglicher Projektablauf:

 

 Bis 15.03.19 Entscheidung der politischen Gremien

 Bis 01.04.19 Vorbereitung Architektenwettbewerb

 Bis 01.07.19 Durchführung des Wettbewerbs einschl. Auslobung

 Bis 01.09.19 Erstellung der Förderantragsunterlagen

 Bis 28.09.19 Z-Bauprüfung – fachliche und bautechnische Prüfung

durch den Kreis Ostholstein

       29.09.19 Einreichung des Förderantrages bei der I-Bank

       30.09.19 Ende der Bereitstellungsfrist (nach Fristablauf stehen die Mittel,

dem in der Prioritätenliste nachfolgenden Schulträger zur Verfügung)

 

 01.04.20 bis 31.12.22  Umsetzung erster Bauabschnitt   6.000.000 €

 01.01.22 bis 31.12.24  Umsetzung zweiter Abschnitt   8.000.000 €

     Kosten Schulneubau:  14.000.000 €

 

     Möglicher Erweiterungsbau    6.000.000 €

     Mögliche Gesamtkosten:  20.000.000 €

 

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

X

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

      

 

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  1. Die beiden Grundschulen sind bei ausreichenden Schülerzahlen zu erhalten.
  2. Gemäß Empfehlung der „Schul-AG“ zur Beschlussfassung an die Selbstverwaltung wird zur Schulstandortsicherung in der Gemeinde Malente für die Schule an den Auewiesen (Gemeinschaftsschule) ein Neubau in zwei Bauabschnitten unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und einer Option um einen später möglichen Erweiterungsbau favorisiert („Schattenbau“) Die beiden Grundschulen sind bei ausreichenden Schülerzahlen zu erhalten und entsprechend zu sanieren.
  3. Die Finanzierung des ersten Bauabschnittes ist durch die gemäß Prioritätenliste reservierten Fördermittel im Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes - bei gleichem Eigenanteil der Gemeinde -  durch einen bis zum 30.09.19 bei der Investitions-Bank SH zu stellenden Förderantrag (Antragsphase) zu sichern.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Finanzierbarkeit, zur wirtschaftlichen Umsetzung und Realisierung eines zweiten Bauabschnittes externe Beratungsleistungen gemäß HH-Ansatz auszuschreiben.
  5. Zur fristgerechten Einreichung des Förderantrages soll zur Ideenfindung ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden, wobei die Baukosten je Bauabschnitt auf 6 bis 7 Millionen, somit Gesamtkosten bei zwei Bauabschnitten auf 14 und einem möglichen Erweiterungsbau auf insgesamt 20 Millionen seitens der Gemeinde vorgegeben werden.

 

 

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