Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0109
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Sachbericht
Die vom Kreistag am 04.12.2018 beschlossene 2. Änderung der Richtlinien über die Bewilligung von Kreiszuwendungen zur allgemeinen Sportförderung, II. Förderung von nebenberuflich tätigen Übungsleitern/innen, durch den Kreis Ostholstein hat zufolge, dass die Stundensätze der vom Kreissportverband anerkannten Übungsleiter steigen. Die Änderung tritt zum 01.01.2019 in Kraft (siehe Anlage).
Bisher wurden den Vereinen bis zu 1,53 € je Stunde aus Kreismitteln gezahlt, sofern die für den Verein zuständige Gemeinde ebenfalls einen Betrag i. H. v. 1,53 € je Stunde zahlte. Bei geringerer Förderung durch die Gemeinde wurde ein Kreiszuschuss in gleicher Höhe gewährt.
Die Eigenleistungen der Vereine mussten die Höhe der Kreiszuschüsse erreichen.
Der Kreis erkennt eine Förderung je anerkannter Übungsstunde i. H. v. 2,50 € an, sofern die für den Verein zuständige Gemeinde ebenfalls einen Betrag i. H. v. 2,50 € je Stunde bezuschusst.
Bei geringerer Förderung der Gemeinde wird ein Kreiszuschuss in gleicher Höhe gewährt.
Wobei die Eigenleistung der Vereine nun mindestens 1,50 € je anerkannter Übungsstunde beträgt.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Bei der Ausschöpfung des vollen Förderbetrages i. H. v. 2,50 € je Stunde würde sich die Fördersumme der Gemeinde Malente auf max. 0,97 € / Übungsleiterstunde erhöhen. Dies zieht wiederrum eine Gesamtmehrbelastung von bis zu 7.000,00 € für das Haushaltsjahr 2019 nach sich. Für die Berechnung der Mehrbelastung wurden die Übungsleiterstunden des Jahres 2017 zugrunde gelegt.
Die Deckung der Abschlagszahlungen für das derzeitige HH-Jahr kann zunächst durch den laufenden HH-Ansatz nach Genehmigung des Haushaltes 2019 anteilig vorgenommen werden. Die Anpassung der Abschlagszahlung kann nach Genehmigung des 1. Nachtragshaushaltes und im Rahmen der Zuschussabrechnung am Ende des Jahres 2019 erfolgen.
1. Verwaltungshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
ca. 20.000,00 € | 13.000,00 € | ca. 20.000,00 € | ca. 20.000,00 € |
3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | x |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Es wird sich für die Anerkennung des neuen Stundensatzes der Übungsleiter/innen gem. 2. Änderung der Richtlinie über die Bewilligung von Kreiszuwendungen zur allgemeinen Sportförderung durch den Kreis Ostholstein i. H. v. 2,50 € / Übungsleitungsstunde ausgesprochen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Summe i. H. v. 7.000,00 € in den 1. Nachtrag einzuplanen.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Änderung der Richtlinien Bewilligung Sportförderung durch den Kreis OH (573 KB) | |||
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2 | Rundschreiben Kreissportverband Ostholstein e. V. (669 KB) |