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Vorlage - VO/20/2018/0105  

Betreff: Antrag auf Zuschuss zur Neuanschaffung eines Rasenmäher-Traktors des Verschönerungsvereins Neukirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 3 - Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport Entscheidung
05.02.2019 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Rasenmäher Neukirchen  
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachbericht

Mit Antrag vom 05.09.2018 hat der Verschönerungsverein Neukirchen einen Antrag auf Zuschuss gestellt (siehe Anlage). Da der Antrag des Verschönerungsvereins bei der Verwaltung nicht form- und fristgerecht im Sinne der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände eingegangen ist, konnten keine Mittel bei der Haushaltsplanung für das HH-Jahr 2019 berücksichtigt werden.

 

Um die Formerfordernis zu heilen, müssen Angebote von mindestens drei Anbietern freihändig eingeholt werden.

Auf Hinweis der Verwaltung wurden von Seiten des Verschönerungsvereins Neukirchen drei Angebote eingeholt und nachgereicht.

 

Aus dem Antrag geht hervor, dass eine Ersatzbeschaffung für das Mähen von ca. 4.000 m² öffentlicher Flächen um den Neukirchener See sowie ca. 2.000 m Wegrand dringend benötigt wird.

 

Nach der Richtlinie kann die Gemeinde einen Zuschuss für bewegliche Sachen im Wert von bis zu max. 10.000,00 € gewähren. Die mögliche Zuschusshöhe beträgt 25 % des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 1.500,00 €.

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

Das niedrigste der drei angeforderten und nachgereichten Angebote liegt bei 5.499,00 €.

Die Zuschusshöhe würde somit 1.374,75 € betragen.

 

Die Deckung der Ausgabe i. H. v. 1.374,75 € ist gewährleistet aufgrund einer nicht geplanten Einnahme aus dem Verkauf eines Fahrzeuges (Schulbus). Die Bezuschussung kann daher in Form einer überplanmäßigen Ausgabe erfolgen und würde somit automatisch im 1. Nachtrag 2019 berücksichtigt werden.

 

 

1. Verwaltungshaushalt

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

2. Vermögenshaushalt

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

-

1.374,75 €

-

-

 

 

 

 

3. Rücklagen

 

 (ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

x

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

      

 

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Dem Antrag des Verschönerungsvereins Neukirchen wird zugestimmt. Es wird eine Förderung i. H. v. bis zu 1.374,75 € für den Verschönerungsverein Neukirchen bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt die überplanmäßige Ausgabe zu veranlassen und im Nachtrag einzuplanen.

 

 

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- Anlagen -

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Rasenmäher Neukirchen (330 KB)      
Anlage 2 2 Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände (546 KB)