Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2018/0105
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Sachbericht
Mit Antrag vom 05.09.2018 hat der Verschönerungsverein Neukirchen einen Antrag auf Zuschuss gestellt (siehe Anlage). Da der Antrag des Verschönerungsvereins bei der Verwaltung nicht form- und fristgerecht im Sinne der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände eingegangen ist, konnten keine Mittel bei der Haushaltsplanung für das HH-Jahr 2019 berücksichtigt werden.
Um die Formerfordernis zu heilen, müssen Angebote von mindestens drei Anbietern freihändig eingeholt werden.
Auf Hinweis der Verwaltung wurden von Seiten des Verschönerungsvereins Neukirchen drei Angebote eingeholt und nachgereicht.
Aus dem Antrag geht hervor, dass eine Ersatzbeschaffung für das Mähen von ca. 4.000 m² öffentlicher Flächen um den Neukirchener See sowie ca. 2.000 m Wegrand dringend benötigt wird.
Nach der Richtlinie kann die Gemeinde einen Zuschuss für bewegliche Sachen im Wert von bis zu max. 10.000,00 € gewähren. Die mögliche Zuschusshöhe beträgt 25 % des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 1.500,00 €.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Das niedrigste der drei angeforderten und nachgereichten Angebote liegt bei 5.499,00 €.
Die Zuschusshöhe würde somit 1.374,75 € betragen.
Die Deckung der Ausgabe i. H. v. 1.374,75 € ist gewährleistet aufgrund einer nicht geplanten Einnahme aus dem Verkauf eines Fahrzeuges (Schulbus). Die Bezuschussung kann daher in Form einer überplanmäßigen Ausgabe erfolgen und würde somit automatisch im 1. Nachtrag 2019 berücksichtigt werden.
1. Verwaltungshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Vermögenshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
- | 1.374,75 € | - | - |
3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | x |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Dem Antrag des Verschönerungsvereins Neukirchen wird zugestimmt. Es wird eine Förderung i. H. v. bis zu 1.374,75 € für den Verschönerungsverein Neukirchen bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt die überplanmäßige Ausgabe zu veranlassen und im Nachtrag einzuplanen.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Antrag Rasenmäher Neukirchen (330 KB) | |||
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2 | Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände (546 KB) |