Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2018/0103
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Sachbericht
Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.12.2018 unter dem TOP 4 "Haushaltskonsolidierung" unter anderem für eine Erhöhung der Vergnügungssteuer ab dem 01.01.2019 ausgesprochen.
Der Steuersatz für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen beträgt derzeit 12 v. H. der elektronisch gezählten Bruttokassen.
Dieser Satz soll auf 16 v. H. erhöht werden.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Die Mehreinnahme beträgt ca. 30.000 EUR jährlich.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Die Gemeindevertretung erlässt die in der Anlage beigefügte I. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in der Gemeinde Malente.
- Anlage -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | I Nachtrag (12 KB) | ![]() |