Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2018/0100
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Sachbericht
Nach § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedürfen die Wahlen zum Ortswehrführer der Zustimmung des Trägers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Malente.
In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Malkwitz-Söhren am 29.10.2018 wurde der Ortswehrführer gewählt. Der Wahlvorschlag für dieses Ehrenamt ist fristgerecht bei der Verwaltung eingegangen und geprüft worden.
Vorgeschlagen wurde Herr Dennis Hamann.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Wahlvorschlag zuzustimmen.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes wird folgender Wahl zugestimmt:
Herr Dennis Hamann zum Ortswehrführer der
Freiwilligen Feuerwehr Malkwitz-Söhren