Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2018/0097  

Betreff: Satzung der Gemeinde Malente über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 für den Bereich nördlich der Otto-Struck-Straße und südlich der Bahnlinie Kiel - Lübeck; hier: Vorstellung der konkretisierten Planung und Freigabe für die Vorbereitung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 4 - Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Entscheidung
10.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachbericht

 

Der Flächeneigentümer war an die Gemeinde herangetreten, da er gegenwärtig für den dortigen Bereich keine Nachfrage nach Hausgruppen feststellen kann und die Bebaubarkeit daher der derzeitigen Nachfrage nach Einzel- und Doppelhäusern anpassen möchte. Er hat Kontakt zum Planungsro B2K aus Kiel aufgenommen, das die Planungen in der Sitzung am 05.09.2018 vorstellte. Dort wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, der bekannt gemacht wurde.

 

Am 05.11.2018 fand zwischen dem Vorhabenträger, dem Büro B2K und der Verwaltung ein Abstimmungsgespräch zur Konkretisierung der Planung statt. Das alternative Wohnkonzept wird in der Sitzung in zwei Varianten vorgestellt.

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten für die Planungsleistungen trägt der Vorhabenträger.

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

x

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

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Die vorgestellte konkretisierte Planung wird zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage soll der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorbereitet werden.

 

 

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