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Vorlage - VO/20/2018/0094  

Betreff: Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Kiesabbaufläche in Sieversdorf südlich der Landesstraße; hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 4 - Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Entscheidung
10.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Kieswerk Sieversdorf - Lageplan Vorhabenträger  

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Sachbericht

Der Vorhabenträger hat seinen Antrag in der Sitzung des Planungsausschusses am 17.10.2018 vorgestellt und Unterlagen dazu verteilt. Der Ausschuss hat seine Ausführungen positiv zur Kenntnis genommen.

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

Da der Vorhabenträger bis zur Erstellung dieser Vorlage noch keinen Kontakt zu einem Büro für Stadtplanung aufgenommen hat, bittet er, den Aufstellungsbeschluss auf der Grundlage der von ihm erstellten Unterlagen (s. Anlage) anzustreben. Darin ist in blau die Fläche dargestellt, unter der sich gemäß Antrag kein Kies befindet und die daher als Kiesabbaufläche entfallen kann und in rot die Fläche dargestellt, für die der Vorhabenträger eine Darstellung als neue „Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen“ im Flächennutzungsplan beantragt.

 

Für eventuelle Fragen steht der Vorhabenträger in der Sitzung zur Verfügung stehen.

 

Die Kosten für die Planungsleistungen trägt der Vorhabenträger.

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

x

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

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  1. Für einen Bereich des Kieswerkes Sieversdorf wird auf der Grundlage des in der Sitzung am 17.10.2018 vorgestellten Konzeptes die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Planungsziel ist im Wesentlichen die Erweiterung der Kiesabbaufläche südlich der K1 um die in der Anlage in rot dargestellten Fläche bei gleichzeitiger Aufgabe der in blau dargestellten Fläche, zur langfristigen Absicherung der für Abgrabungen und die Gewinnung von Bodenschätzen geeigneten Flächen. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung zu klären.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt in Form einer 14-tägigen Auslegung des Planungskonzeptes. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 4b BauGB zur Übernahme der Planungskosten und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB geschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

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- Anlagen -

Lageplan Vorhabenträger

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kieswerk Sieversdorf - Lageplan Vorhabenträger (635 KB)