Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2018/0089
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Sachbericht
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holsten hat im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof gemäß § 12 Abs. 1 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) kleinere prüfungspflichtige Einrichtungen gemäß §§ 10 und 14 a KPG für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2020 unter bestimmten Umständen allgemein von der Jahresabschlussprüfung befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass für das Wirtschaftsjahr 2015 im Erfolgsplan die Erträge bzw. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge und im Vermögensplan die Auszahlungen bzw. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit der prüfungspflichtigen Einrichtung jeweils 1.000.000 Euro nicht übersteigen.
Der Eigenbetrieb „Kurverwaltung Malente“ erfüllt die Voraussetzungen zur Befreiung von der Jahresabschlussprüfung.
Ungeachtet der Befreiungsmöglichkeit besteht aber weiterhin die Möglichkeit, aus eigener Entscheidung eine Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen zu lassen. Dieser Prüfungsauftrag wäre dann durch die zu prüfende Einrichtung eigenständig (vormals durch den Landrat) auf eigene Rechnung (wie bisher auch) zu beauftragen.
Im Interesse der Rechtssicherheit eines durch die Buchhaltung aufgestellten Jahresabschlusses, der im Falle der Kurverwaltung Malente einen durch die Gemeinde auszugleichenden Jahresverlust ausweist und der Rechtssicherheit steuerlicher Aspekte (Vorsteuer/Umsatzsteuer/Körperschaftsteuer) empfiehlt der Werkleiter/Kurdirektor mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Nachdem zuletzt die invra Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Berlin) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Kurverwaltung Malente beauftragt war, soll diese auch mit der Prüfung des Jahresabschlüsses 2018 beauftragt werden. Die Kosten belaufen sich auf 5.150 Euro netto zzgl. Spesen und Reisekosten in Höhe von max. 500 Euro netto. Die Gelder stehen im Wirtschaftsplan 2019 der Kurverwaltung zur Verfügung.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Kurverwaltung Malente wird die invra Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Berlin) beauftragt.