Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2018/0088
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Sachbericht
Laut Kommunalabgabengesetz (KAG) für Schleswig-Holstein sind bei der Erhebung und Festsetzung von Kurabgaben und Tourismusabgaben die Beitragssätze zu kalkulieren.
Dabei müssen für den anstehenden Erhebungszeitraum die zu erwartenden Aufwendungen der Gemeinde für den Tourismus (einrichtungsbezogene Aufwendungen und die Aufwendungen für die Tourismuswerbung) geschätzt werden, sofern der Beitragssatz für die Zukunft gelten soll.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Entsprechend der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein ist die Kalkulation der Kurabgabe für 2019 und die Kalkulation der Tourismusabgabe für 2019 vorgenommen worden. Beide Kalkulationen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus den Kalkulationen ergeben sich die für 2019 berechneten Höchstsätze bei der Kurabgabe für die Hauptkurzeit bzw. die Vor- und Nachkurzeit und bei der Tourismusabgabe der Höchstsatz für eine Vorteilseinheit.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | X |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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a)
Die Kalkulation der Kurabgabe für 2019 wird in der in der Anlage beigefügten Fassung festgestellt.
b)
Die Kalkulation der Tourismusabgabe für 2019 wird in der in der Anlage beigefügten Fassung festgestellt.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Kalkulation Kurabgabe 2019 (130 KB) | |||
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2 | Kalkulation Tourismusabgabe 2019 (122 KB) |