Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2018/0085
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Sachbericht
Mit der Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Malente durch die Kommunalaufsicht am 17.10.2018, hat diese angekündigt, die Prüfung einer genehmigungspflichtigen Haushaltssatzung 2019 bis zur Vorlage eines überzeugenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes zurückzustellen.
Im Haushalt 2019 ist bereits die Haushaltskonsolidierungsmaßnahme “Anhebung der Grundsteuer auf einen Hebesatz von 425%“ (vorher 400%) berücksichtigt. Weitere Haushaltskonsolidierungsvorschläge / -maßnahmen werden in der Sitzung des Finanzausschusses erarbeitet, abgestimmt und protokolliert.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnishaushalt
Auswirkungen, noch nicht vorhersagbar
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Finanzhaushalt
Auswirkungen, noch nicht vorhersagbar
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Der Finanzausschuss beschließt die vom Finanzausschuss erarbeiteten und abgestimmten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen für die Gemeinde Malente – einschließlich der in beigefügter Listenform aufgeführten einzelnen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen.
- Anlagen -