Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2018/0084
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Sachbericht
Mit dieser Sitzungsvorlage erhalten Sie den Verwaltungsentwurf des ersten doppischen Haushalts 2019 der Gemeinde Malente bestehend aus:
- Haushaltssatzung
- Vorbericht
- Gesamtergebnisplan
- Gesamtfinanzplan
- Teilergebnisplan (inklusive Detail-Erläuterungen)
- Teilinvestitionsplan (inklusive Detail-Erläuterungen)
- Teilfinanzplan
- Stellenplan
A.1. Ergebnisplan
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltsführung. Er enthält alle erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und geplanten Ressourcenverbräuche (Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung stehen. Der Saldo aller Erträge und Aufwendungen wird als Jahresergebnis bezeichnet. Das Jahresergebnis spiegelt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals (in der Bilanz) wider. Ein positives Ergebnis führt zu einem Zuwachs, ein negatives Ergebnis zu einem Verzehr des Eigenkapitals. An dem Jahresergebnis lässt sich also ablesen, ob die Gemeinde ihre Leistungen (Aufwendungen) durch die Erträge (z.B. Steuererträge, Umlagen etc.) decken kann oder von der Substanz (kumuliertes Eigenkapital lebt).
Auch die haushaltswirtschatlichen Effekte von Investitionen werden im Ergebnisplan aufgezeigt. Investitionen unterliegen in der Regel einem Werteverzehr, der durch die Abnutzung des Anlagevermögens hervorgerufen wird. Dieser Ressourcenverbrauch führt zu einem Anstieg der bilanziellen Abschreibungen. Diese wirken sich belastend auf das Jahresergebnis aus und erschweren den Haushaltsausgleich. Haushaltzssatzung und Ergebnisplan 2019 der Gemeinde Malente sind vom wirtschaftlichen Erfolg her betrachtet gemäß § 26 Abs.1 GemHVO im Jahr 2019 nicht ausgeglichen und schließen mit folgenden Volumina ab:
Gesamtbetrag der Erträge mit 15.811.500 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen mit 16.241.000 €
Ausweisung des Jahresfehlbetrags mit 429.500 €.
Bereits ab dem 2. Planjahr 2020 wird ein positives Jahresergebnis erwartet. Auch die Veränderung von 2019 auf 2020 mit +454.200 € weist eine positiven Trend auf, der auch über die Folgejahre anhält, aber geringer wird.
Ein Kontenvergleich der aktuellen Gesamtergebnisplanung (s. Anlage) mit einer Gesamtergebnisplanung des Vorjahres 2018 und mit dem Jahresabschluss 2017
ist wegen des Wechsels des Rechnungswesens von der Kameralisteik auf die Doppik zum 01.01.2019 nicht möglich. In der Teilergebnisrechnung (s. Anlage) sind auf Produktkontenebene (Produkt x Konto) Ansätze angegeben, so dass ein Vergleich oder eine Ertrags-/Kostenentwicklung erkennbar wird. Die Ansätze auf Produktkontoebene sind mit Erläuterungen zu den Vorjahreswerten (Nachtrag´18, Haushalt´18 und Jahresabschluss´17) und weiteren inhaltlichen Details für mehr Transparenz ergänzt worden.
In Euro | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
10 Ordentliche Erträge (Zeile 1 bis 9) | 15.730.700 | 16.412.800 | 16.868.100 | 17.313.600 |
17 – Ordentliche Aufwen-dungen (Zeile 11 bis 16) | 16.053.200 | 16.213.400 | 16.523.400 | 16.973.800 |
18 = Ergebnis der laufenden Verw.tätigkeit | -322.500 | 199.400 | 338.700 | 339.800 |
19 + Finanzerträge | 80.800 | 80.800 | 80.800 | 80.800 |
20 – Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen | 187.800 | 255.500 | 309.800 | 301.500 |
21 = Finanzergebnis | -107.000 | -174.700 | -229.000 | -220.700 |
26 = Jahresergebnis | -429.500 | 24.700 | 109.700 | 119.100 |
Der Stellenplan weist einen Anstieg von 82,12 Mitzarbeiterkapazität im HH 2018 auf 86,91 Mitarbeiterkapazität auf. Der Anstieg von ca. 4,5 Stellen beruht auf der Einstellung einer 0,5 VZ-Kraft als Stadtplaner im Stab, Ersatz einer Elterenzeit und Übernahme eines/r Auszubildenden im SB 1, Übernahme einer 1/2 Stelle aus der Kurverwaltung in SB 2 und 1 VZ-Kraft, technischer Angestellter in SB 4. Der Anstieg der Personalkosten im engeren Sinne im Vergleich Nachtrag´18 zum HH´19 beträgt nur +5%, von denen bereits ca. 3% durch die Tariferhöhung verursacht wurde. Die Personalkosten im engeren Sinne betragen im Haushalt 2018 ca. 4.470.100 € von 4.724.900 €. Für die folgenden Planjahre ist nur ein Kostenanstieg der engeren Personalkosten in Höhe der erwarteten Tariferhöhung von ca. +2% p.a. (Beamte +3%) geplant. Die Aufwandsposition Mieten und Leasing im Produkt Hauptamt (1.1.1.20.5231000) enthält eine vorsorgliche Summe für die Anmietung und Ausstattung von ca. 7 externen Büroräumen in Höhe von ca. 46.200 € in 2019 (hinzu kommen noch Investitionen im Teilinvestitionsplan in Höhe von 34.900 €).
Die Erträge beinhalten eine Anhebung des Hebsatzes für die Grundsteuer B auf 425% gemäß dem Haushaltskonsolidierungserlass von 2018. Eine Aussage über die Erträge aus den Niederschlagswassergebühren in 2020 ist wegen der sehr heterogenen Kanalsituation in den einzelnen Dörferen erst nach der Ermittlung der Ergebnisse der externen Bewertung der Kanalisation 2019 möglich.
A.2. Finanzplan
In der Haushaltssatzung ist unter § 1 Punkt 2 die Festlegung der Finanzvolumina zu entnehmen. Sie umfassen als Geldflussdarstellung im Rahmen der Geldflussrechnung des Finanzplanes alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkiet sowie Investitions- und Finanzierungstätiugkeit.
Auszug Gesamtfinanzplan (s. Anlage)
In Euro | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
9 + Einz. aus lfd. Verwaltungs-tätigkeit (Zeilen 1 bis 6) | 15.477.400 | 16.132.500 | 15.583.100 | 16.922.500 |
17 – Ausz. aus lfd.Verwaltungs-tätigkeit (Zeilen 10 bis 15) | 15.292.500 | 15.579.700 | 15.862.600 | 16.149.200 |
18 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 184.900 | 552.800 | 720.500 | 773.300 |
26 + Einzahlung aus Inves-titionstätigkeit (Zeile 18 – 25) | 1.436.800 | 3.061.300 | 351.300 | 21.300 |
34 – Auszahlungen für Inves- titionstätigkiet (Zeile 27 – 33) | 6.455.100 | 6.158.100 | 3.429.800 | 2.359.500 |
35 = Saldo aus Investitions-tätigkeit | -5.018.300 | -3.094.800 | -3.078.500 | -2.338.200 |
36 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag | -4.833.400 | -2.542.000 | -2.358.000 | -1.564.900 |
37 + Aufnahme von Krediten für Investitionen | 5.018.300 | 3.094.800 | 3.078.500 | 2.338.200 |
39 – Tilgung v. Krediten für Inv. und Inv. fördermaßn. | 683.700 | 886.600 | 1.027.900 | 1.150.200 |
41 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 4.334.600 | 2.208.200 | 2.050.600 | 1.188.000 |
42 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln | -498.800 | -333.800 | -307.400 | -376.900 |
43 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (schätzwert zum 31.12.2018) | 600.000 | 101.200 | -232.600 | -544.000 |
44 Liquide Mittel (Zeile 42 und 43) | 101.200 | -232.600 | -540.000 | -916.900 |
Laufende Verwaltungstätigkeit
Hier werden die Geschhäftsvorfälle aus der Ergebnisplanung finanziell abgewickelt, soweit sie in der Ergebnisplanung nicht als zahlungsunwirksam zu benennen wären wie z.B. Abschreibungen oder Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Der Gesamtfinanzplan und der Teilfinanzplan sind in den Anlagen aufgeführt.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) ist in allen Planjahren positiv. Der Saldo nimmt 2020 bis 2012 um mind. +170.000 € zu und vergrößert damit den finanziellen Spielraum der Gemeinde kontinuierlich für z.B. Investitionen der folgenden Jahre. Im Jahr 2022 fällt dieser Anstieg mit ca. +50.000 € geringer aus.
Investitionstätigkeit
In der Gesamtfinanzplanung werden für 2019 Einzahlungen in Höhe von 1.436.800 € und Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 6.455.100 € ausgewiesen. D.h. die geplante Investitionstätigkeit des Haushaltes´19 erfordert einen Finanzierungsbedarf von ca. 5.018.300 €. Der Finanzierungsbedarf der Folgejahre sinkt auf 3.094.800 € in 2020, 3.078.500 €in 2021 und 2.338.200 in 2022.
In der Investitionsplanung für Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind bereits Eigenanteile der Gemeinde für den 1/3 Anteil an Baumaßnahmen für 2019: 45.000 €; für 2020: 335.000 €; für 2021: 835.000 € und für 2022: 1.700.000 € enthalten.
Details zu den Baumaßnahmen und Zuwendungen können einschließlich Erläuterungen in der Anlage Teilinvestitionsplan nachgelesen werden.
Finanzierungstätigkeit
Der Finanzierungsbedarf der Investitionen im HH´19 in Höhe von 5.018.300 € (Zeile 35) wird durch den positiven Saldo aus der Verwaltungstätigkeit 184.900 € (Zeile 17), aber Abgänge bei Darlehenstilgungen 683.700 € und der erwarteten Liquidität zum 31.12.2018 in Höhe von 600.000 € beeinflusst, so dass eine Kreditaufnahme in voller Höhe der Nettoinvestitionen von 5.018.300 € inklusive einer Reduzierung der Liquidität zum Ende des Jahres zur Durchführung der geplanten Baumaßnahmen für den HH´19 notwendig sind.
In den Folgejahren ist ebenfalls ein Kreditbedarf in Höhe der Nettoinvestitionstätigkeit notwendig, jedoch fallen die absoluten Beträge mit 3.094.800 € in 2020, 3.078.500 € in 2021 und 2.338.200 € in 2022 geringer aus.
Liquidität
Da die doppische Eröffnungsbilanz frühestens zum 31.12.2018 verbindlich erstellt werden kann, ist die Höhe der Liquidität, die Höhe der Forderungen und Verbindlichkieten aus Lieferungen und Leistungen sowie das Eigenkapital der Gemeinde für die Anfangsbestände der Planung 2019 zum 01.01.2019 noch nicht verbindlich festlegbar also ein Schützwert. Die Veränderungen der Liquidität in den einzelnen Planjahren sind aber aus der Gesamtfinanzrechnung bzw. obigen Auszug aus der Gesamtfinanzrechnung ableitbar.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnishaushalt 2019
Auswirkungen, siehe Gesamtergebnisplan 2019 oder Teilergebnisplan 2019.
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Finanzhaushalt
Auswirkungen, siehe Gesamtfinanzplan 2019 oder Teilfinanzplan 2019
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | X |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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- Ergebnisplan 2019
Der Ergebnisplan 2019 wird - einschließlich weiterer Änderungen aus der Sitzung in beigefügter Listenform - angenommen und der Gemeindevertretung empfohlen..
- Finanzplan 2019 inklusive Investitionsplan
Der Finanzplan 2019 inklusive des Investionsplans wird - einschließlich weiterer Änderungen aus der Sitzung in beigefügter Listenform - angenommen und der Gemeindevertretung empfohlen.
- Stellenplan 2019
Der Stellenplan 2019 wird - einschließlich weiterer Änderungen aus der Sitzung in beigefügter Listenform - angenommen und der Gemeindevertretung empfohlen.
- Haushaltssatzung 2019
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird mit allen im Sachbericht aufgeführten Bestandteilen (s. unten) - einschließlich weiterer Änderungen aus der Sitzung in beigefügter Listenform - angenommen. Der Gemeindevertretung wird die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird mit seinen Bestandteilen und Anlagen sowie den Änderungslisten, wie vom Finanzausschuss verabschiedet - mit weiteren Änderungen laut beigefügter Liste - vorgelegt beschlossen.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Satzung_20181029 (73 KB) | |||
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2 | V o r b e r i c h t 2019 (157 KB) | |||
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3 | Gesamtergebnisplan_20181029 (165 KB) | |||
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4 | Gesamtfinanzplan_250181029pdf (159 KB) | |||
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5 | Teilergebnisplan_20181029 (2056 KB) | |||
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6 | Teilinvestitionsplan_20181029 (263 KB) | |||
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7 | Teilfinanzplan_20181029 (1164 KB) | |||
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8 | Stellenplan 2019_ohneNamen_20181029 (200 KB) |
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