Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2018/0082
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Sachbericht
Nach Abschnitt II des KPG ist der Landrat als Gemeindeprüfungsamt – Prüfungsbehörde- zuständig für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe der Körperschaften, die seiner Kommunalaufsicht unterliegen.
Die Prüfungsbehörde schließt gemäß § 9 Abs. 1 KPG nach Anhörung der kommunalen Körperschaft im Namen und für Rechnung der kommunalen Körperschaft einen Vertrag über die Vornahme der Jahresabschlussprüfung ab.
Das GPA bittet um einen Vorschlag. Die Gemeindewerke Malente schlagen die invra Treuhand AG, 10179 Berlin vor.
Dem GPA wird die invra Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Magazinstr. 15-16, 10179 Berlin, für den Jahresabschluss 2018 vorgeschlagen.