Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/2018/130
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Sachbericht
Die neue Feuerwehrgebührensatzung ist am 12.02.2018 bekanntgemacht worden.
Im Rahmen der Erstellung von Gebührenbescheiden sind einige redaktionelle Fehler aufgefallen, sodass eine erste Nachtragssatzung erforderlich ist.
Die 1. Nachtragssatzung befindet sich in der Anlage, die Änderungen wurden in Rot geschrieben.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Verwaltungshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Vermögenshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | X |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Malente (Feuerwehrgebührensatzung) wird der Gemeindevertretung zur Beschussfassung empfohlen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Malente (Feuerwehrgebührensatzung) wird von der Gemeindevertretung beschlossen.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Nachtragssatzung (20 KB) | ![]() |