Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/2018/128
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Sachbericht
Nach § 2 a Brandschutzgesetz sind die Kameradschaftskassen der Feuerwehren Sondervermögen für die Gemeinden. Aufgrunddessen wurden die „Satzungen für Sondervermögen der Gemeinde Malente für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr …“ erlassen.
Danach hat jede Ortswehr rechtzeitig vor Jahresbeginn einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen. Nach Ende des Jahres muss dann ein Abschluss vorgelegt werden.
Dieser ist von der jeweiligen Mitgliederversammlung und anschließend von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Für das Jahr 2017 wurden erstmalig die Pläne vorgelegt, so dass nun auch zum ersten Mal die Abschlüsse vorliegen
Anbei sind sechs von acht Einnahme- und Ausgaberechnungen. Diese sind bis auf einen bereits alle von den Mitgliederversammlungen beschlossen. Die Pläne von Neukirchen und Malente-Gremsmühlen werden zur Sitzung nachgereicht.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | X |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stimmt den vorliegenden Einnahme- und Ausgaberechnungen 2017 der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Malente zu..
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Feuerwehr Malkwitz-Söhren SH 1.1_ (267 KB) | |||
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2 | FF Benz 2017 (268 KB) | |||
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3 | Kreuzfeld1 (267 KB) | |||
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4 | Nüchel (267 KB) | |||
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5 | Sieversdorf (240 KB) | |||
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6 | Timmdorf (266 KB) |
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