Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/2018/126
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Sachbericht
Die nachfolgend genannten gemeindeeigenen Grundstücke
Flurstück 38/2 | Flur 2 | Gemarkung Nüchel | Größe: 4.131 m² Grundbuchblatt 5856 |
Flurstück 37/5 | Flur 2 | Gemarkung Nüchel | Größe: 10.359 m² Grundbuchblatt 4169 |
sind überplant mit dem Bebauungsplan Nr. 84 in Nüchel. Die Gemeinde Malente steht jetzt vor der Entscheidung, ob sie das Gebiet selbst erschließen und vermarkten oder an einen Erschließungsträger verkaufen möchte.
Für die Entscheidungsfindung hat sich das Liegenschaftsamt um die Ermittlung eines kostenorientierten Verkaufspreises bemüht und kommt zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde einen m²-Preis von 81,13 € verlangen müsste, um die ermittelten Ausgaben i.H.v. 762.558,38 € bei der eigenen Erschließung decken zu können. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Personalkosten z.B. für die spätere Vermarktung der Grundstücke noch nicht eingerechnet worden sind. Es ist fraglich, ob die ca. 16 Baugrundstücke zu diesem Preis verkauft werden können. Der Vermerk des Liegenschaftsamtes vom 28.02.2018 ist beigefügt.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Ostholstein kommt in seiner gutachterlichen Stellungnahme vom 22.02.2018 zu dem Ergebnis, dass für die neuen Bauplätze ein Bodenwert von 85,00 – 90,00 €/m² als marktkonformer Verkaufspreis zu betrachten ist. Insbesondere führt das geringe Angebot an Bauplätzen in der näheren Umgebung und die Einstufung als attraktive Wohnlage zu einer relativ hohen Bewertung.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Bei der Erschließung durch die Gemeinde Malente besteht das Risiko, dass die Erschließung des Gebietes teurer als erwartet wird, da sie nur auf einer groben Planung des Ingenieurbüros Höger und Partner vom 28.02.2017 beruht. Ferner ist fraglich, ob es genug Kaufinteressenten, die den ermittelten Kaufpreis pro qm zahlen wollen bzw. können.
Als Alternative kommt der Verkauf des gesamten B-Plan-Gebietes an einen Erschließungsträger in Betracht. Nach Abschluss der Erschließung werden üblicherweise die öffentlichen Flächen kostenfrei an die Gemeinde rückübertragen. Ferner ist zu beachten, dass bei dem Verkauf an ein Unternehmen sämtliche Kosten, die bislang von der Gemeinde getragen worden sind (z.B. Grunderwerbskosten für das Flurstück 38/2, Planungskosten) in den Verkaufspreis einfließen. Die Bewertung des Flurstücks 37/5 sollte durch den Gutachterausschuss erfolgen.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | x |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Beschlussvorschlag
Die Flurstücke 38/2 und 37/5 der Flur 2 Gemarkung Nüchel (B-Plan-Gebiet Nr. 84) werden an einen Erschließungsträger verkauft.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | vermerk vom 280218 (23 KB) | ![]() |