Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/2018/113
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Sachbericht
In der Sitzung des Sozialausschusses vom 18. Dezember 2000 wurde folgender Beschluss getroffen:
„Das Aufkommen an den Gebühren für die Gestellung von Personal durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr (§ 6 Abs. 1 der Feuerwehrgebührensatzung) wird dem Feuerwehrhaushalt (Abschnitt 130) zur Verfügung gestellt.“
In den vergangenen Jahren wurden die Personalkosten aus den gebührenpflichtigen Einsätzen an die jeweiligen Ortswehren ausgezahlt. Es wurden von dem Geld hauptsächtlich Ausrüstungsgegenstände o. ä. angeschafft.
Durch die Einstellung der Abrechnung der gebührenpflichtigen Einsätze, wurden auch die Auszahlungen an die Ortswehren eingestellt.
Da die Berechnung der Personalkosten rückwirkend über 2 Jahre erfolgte, sind noch Beträge der Jahre 2013 – 2015 in Höhe von insg. 12.558,00 € zur Auszahlung offen. Sollte die neue Feuerwehrgebührensatzung rückwirkend zum Jahr 2015 inkraft treten, kommen weitere Personalkosten für die Jahre 2015 – heute dazu.
Bei der Überlegung der weiteren Auszahlung und der Höhe der Auszahlung muss berücksichtigt werden, dass immer mehr Arbeitgeber den Ausfall ihrer Mitarbeiter für Einsätze geltend machen. Für die Jahre 2014 – 2015 ( im Jahr 2013 gab es keine Forderungen ) wurden von den Arbeitgebern Personalausfälle in Höhe von 3.477,70 € geltend gemacht.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Verwaltungshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
| 23.000,00 € | 6000,00 € | 6000,00 € |
2. Vermögenshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt den ursprünglichen Beschluss beizubehalten und die Personalkosten aus den gebührenpflichtigen Einsätzen der HHSt 130 zukommen zu lassen.