Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/2018/112
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Sachbericht
Gemäß der Entschädigungssatzung der Gemeinde Malente , beschlossen am 28. Oktober 2008 durch die Gemeindevertretung, erhalten ehrenamtliche Gerätewartinnen und Gerätewarte nach Maßgabe der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren (EntschRichtl-fF) eine Entschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinien.
In den EntschRichtl-fF unter Punkt 8.1 steht geschrieben, dass ehrenamtl. Gerätewartinnen und Gerätewarte für die Wartung und Pflege von Fahrzeugen, nach den Fahrzeugtypen die in der jeweiligen Wehr vorhanden sind, entschädigt werden sollen. Bisher wird die Entschädigung nur für ein Fahrzeug gezahlt, das Fahrzeug mit dem höchsten Entschädigungsanspruch.
Seitens der Gemeindewehrführung wurde nun beantragt, die Beträge gemäß der Entschädigungssatzung der Gemeinde Malente auszuzahlen. Frau Bürgermeisterin Rönck hat in der Sitzung des Hauptausschusses vom 21. November 2017 mitgeteilt, dass die Entschädigungen in voller Höhe ausgezahlt werden sollen. Dies wird seit Dezember 2017 gemacht.
Die Gemeindewehrführung beantragt die Beträge auch rückwirkend auszuzahlen. Die Berechnung ist in der Anlage sichtbar.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Verwaltungshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
| 9.539,00 € |
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2. Vermögenshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | X |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Beschlussvorschlag
Der Gemeindevertretung wird empfohlen die Entschädigungen für die ehrenamtlichen Gerätewartinnen und Gerätewarte rückwirkend auszuzahlen.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Aufstellung wg Aufwandsentschädigung Nachzahlung Feuerwehr (12 KB) | ![]() |