Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/2017/102  

Betreff: Erlass einer XII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG).
Status:öffentlich  
Federführend:Gemeindewerke   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Vorberatung
12.12.2017 
Sitzung des Werkausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
XII. Nachtragssatzung  

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Sachbericht

 

Die Gemeindewerke Malente haben die Kalkulation für die Benutzungsgebühren für Wasser 2018 durchgeführt.

 

Für Benutzungsgebühren wurde eine Verzinsung des Eigenkapitals von 6% und eine Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage sowie die Unterdeckung der Nachkalkulation für das Jahr 2016 berücksichtigt.

 

Aufgrund der Nachfinanzierung von Honorarrechnungen für das Wasserwerk Benz,  verschiedener Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, sowie der Erneuerung von Trinkwasserleitungen und Hausanschlussleitungen im Rohrnetz der Gemeindewerke Malente ist es erforderlich den Wasserpreis anzuheben.

 

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Verwaltungshaushalt

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

2. Vermögenshaushalt

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die XII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG) vom 22.11.2001 in der Fassung der XI. Nachtragssatzung vom 12.10.2017 wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

 

 

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- Anlagen -

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 XII. Nachtragssatzung (367 KB)