Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/2017/102
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Sachbericht
Die Gemeindewerke Malente haben die Kalkulation für die Benutzungsgebühren für Wasser 2018 durchgeführt.
Für Benutzungsgebühren wurde eine Verzinsung des Eigenkapitals von 6% und eine Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage sowie die Unterdeckung der Nachkalkulation für das Jahr 2016 berücksichtigt.
Aufgrund der Nachfinanzierung von Honorarrechnungen für das Wasserwerk Benz, verschiedener Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, sowie der Erneuerung von Trinkwasserleitungen und Hausanschlussleitungen im Rohrnetz der Gemeindewerke Malente ist es erforderlich den Wasserpreis anzuheben.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Verwaltungshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Vermögenshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die XII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG) vom 22.11.2001 in der Fassung der XI. Nachtragssatzung vom 12.10.2017 wird in der anliegenden Fassung beschlossen.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
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1 | XII. Nachtragssatzung (367 KB) |