Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Auszug - Bericht der Verwaltung  

Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Kurgastes - Kursaal
Ort: Bahnhofstraße 4a, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
 
Wortprotokoll

Herr Bernhardt betritt nach der Beschlussfassung wieder den Sitzungssaal und nimmt an der Beratung teil.

 

Frau Poersch berichtet aus dem Sachbereich 4:

 

Neubau Schule An den Auewiesen und Dreifeldhalle

Am 06.09.2022 fand ein Gespräch mit der Architekten- und Ingenieurkammer SH (nachfolgend AIK) in Kiel statt (BM Godow, stv. BM Förster, 40.0, 42.2, 42.0). Die AIK rät zu einem städtebaulichen Wettbewerb mit hochbaulichem Teil für die Sporthalle.

Der städtebauliche Wettbewerb schafft für die Gesamtplanung eine gute Grundlage. Durch ihn kann geklärt und im Ergebnis festgelegt werden, wie die Baumassen auf dem Grundstück verteilt werden sollen.

 

Die AIK rät zu einem nichtoffenen Wettbewerb. Es wird zu einem nichtoffenen Wettbewerb geraten, bei dem die Auswahl der Teilnehmenden durch ein Bewerbungsverfahren nach festzulegenden Kriterien (Auswahlgremium, eventuell Los) oder durch direkte Aufforderung erfolgt. Ein offener Wettbewerb könnte zu viele Teilnehmende zum Ergebnis haben und damit unübersichtlich werden.

 

Es handelt sich um einen Realisierungswettbewerb. Empfohlen wird die Betreuung durch einen externen Wettbewerbsbetreuer.

 

Der Wettbewerbsbetreuer wird im Wege der Verhandlungsvergabe gemäß §12 UVgO i.V.m. §8(4) Nr. 8 UVgO beauftragt.

Die Abrechnung erfolgt nach Stundenaufwand, im vorliegenden Fall geschätzt mit 250-300 Stunden.

 

Die Aufgabenstellung eines Wettbewerbsbetreuers unterscheidet sich von der eines Projektsteuerers, der erst später zum Einsatz kommt.

 

Ab dem Start des Wettbewerbs ist mit einer Dauer von etwa 6 Monaten zu rechnen:

 

  • Vorbereitung

Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen (z. B. Vermessung, Bodengutachten, Raumprogramm, Sporthallenplanung Arcadis)

Inhaltlich ist der Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.10.2021 die Grundlage:

Die Gemeinschaftsschule An den Auewiesen und die Grundschule Malente (Marktstraße) werden an einem gemeinsamen Standort neu gebaut. (…) Die Verortung der Schulgebäude erfolgt (…) auf dem bisherigen Schulgelände an der Neversfelder Straße.“

 

  • Bekanntgabe 30 Tage

Die Bekanntgabe des Wettbewerbs mit Aufforderung zum Teilnahmeantrag erfolgt europaweit. Im weiteren Verfahren braucht der spätere eigentliche Planungsauftrag nicht europaweit ausgeschrieben zu werden.

 

  • Auswahl der Bieter aus Teilnahmeantrag 2-4 Wochen

 

  • Frist zur Abgabe der Ergebnisse der ausgewählten Teilnehmer 3 Monate

 

  • Vorprüfung 1 Monat

 

  • Preisgericht

Das Preisgericht setzt sich zusammen aus Fachpreisrichtern (besitzen die fachliche Qualifikation der Teilnehmer) und Sachpreisrichtern (sollen mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sein). Die Zahl der Preisrichter ist

 

ungerade. Bei Wettbewerben öffentlicher Auslober setzt sich das Preisgericht in der Mehrzahl aus Fachpreisrichtern zusammen.

Beispiel: 5 Fachpreisrichter, 4 Sachpreisrichter (z. B. Bürgermeister + Vorsitzender Planungsausschuss + Schulleitung + Kinder- und Jugendbeirat)

 

Geschätzte Kosten:

 

1. Preisgeld

 

-  r Städtebaulichen Wettbewerb ca.  90.000 EUR

-  r Dreifeldhalle zusätzlich ca.  40.000 EUR

 

2. Wettbewerbsbetreuer (nach Stundenaufwand) 36.000 EUR

3. 4-5 Fachpreisrichter (à 1.500 EUR)  7.500 EUR

4. Vermessung 40.000 EUR

 

Gesamt Wettbewerb  213.500 EUR

 

5. Bauleitplanung

- F-Plan 19.000 EUR

- B-Plan 75.000 EUR

 

6. Landschaftspflegerischer Begleitplan 11.000 EUR

 

 

Der städtebauliche Wettbewerb für das gesamte Gelände mit seinen Leistungsphasen 1-2 (Grundlagenermittlung) kann den entsprechenden Leistungsphasen eines B-Plans entsprechen. Der hochbauliche Teil für die Dreifeldhalle nimmt Leistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) vorweg. An beides kann also sowohl die Bauleitplanung (Grundlage städtebaulicher Wettbewerb) als auch die Hochbauplanung (hochbaulicher Teil für die Dreifeldhalle) unmittelbar anschließen und darauf aufbauen.

 

Deshalb sind zur Zeitersparnis parallele Verfahren vorgesehen. So sollen in der heutigen Sitzung des Planungsausschusses die Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanung neu gefasst werden.

 

Die Entscheidung über die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs mit hochbaulichem Teil ist in der Sitzung des Planungsausschusses am 03.11.2022 vorgesehen (Vorlage folgt).

 

Weitere Einzelheiten siehe anliegender Vermerk

 


Neue Landesbauordnung seit 1. September 2022

Durch das Gesetz zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften erfolgt eine Angleichung der Landesbauordnung an die Musterbauordnung für eine einheitliche Vollzugspraxis.

Ziel der Fortentwicklung und Harmonisierung des Bauordnungsrechts ist die Erleichterung von Planungs- und Realisierungsprozessen für die Entwurfsverfasser, Bauherren und Investoren.

Darüber hinaus werden rechtsförmliche Hindernisse für eine Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren beseitigt.

 

Wesentliche Änderungen der neuen Landesbauordnung sind:

 

Genehmigungsverfahren

  • Änderung der Erstzuständigkeit

Bauanträge sind bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen

  • beschränkte Prüfprogramme

fachrechtliche Zulassungen sind nicht mehr Teil des Prüfprogramms

 

Genehmigungsfreistellung

  • Straffung des Verfahrens
    • kein bauaufsichtliches Prüfprogramm und keine Behördenbeteiligung
    • Anträge sind bei der Gemeinde einzureichen
    • Freistellungserklärung erfolgt durch die Gemeinde
  • Wegfall von Ausnahmen und Befreiungen

Genehmigungsfreistellung bei Notwendigkeit von Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zulässig

 

Isolierte Abweichungen

  • zu verfahrensfreien Bauvorhaben
    • Abweichungen vom Ortsrecht werden durch die Gemeinde erteilt; Gemeinde ist demnach auch Widerspruchsbehörde
    • Abweichungen von materiellen (bauordnungsrechtlichen) Anforderungen der LBO werden durch die Untere Bauaufsichtsbehörde erteilt
  • im Genehmigungsverfahren

Abweichungen werden weiterhin durch die Untere Bauaufsichtsbehörde erteilt

 

Über die neuen Verfahren ist die Verwaltung in stetigem Austausch mit der Bauaufsicht des Kreises Ostholstein.

 

B-Plan 48, 3. Änd., Otto-Struck-Straße

 

Das Planungsbüro B2K hat der Verwaltung mitgeteilt, dass die Submission zur Erschließung des B-Plan-Gebietes abgeschlossen wurde. Den Zuschlag hat die Fa. Uhlmann aus Kiel erhalten.

Wasserbehördliche Erlaubnisse zur Versickerung des Niederschlagswassers und zum Bau der dazugehörigen Abwasserbehandlungsanlage liegen vor.

 

Schönow-Gelände

 

r eine Überplanung des Schönow-Geländes liegt eine erneute Anfrage eines interessierten Bau-Unternehmers aus Timmendorfer Strand mit dem Ziel einer Wohnhaus-Bebauung vor. Das Vorhaben soll sich in die Umgebung einpassen und laut Interessent die Bedürfnisse von Jung und Alt miteinander verknüpfen.

Die Verwaltung beabsichtigt, dieses Anliegen mit Verweis auf die geltende Beschlusslage (SOTourismus) abzulehnen.

 


Flüchtlingsunterkunft Godenbergredder 34-36

 

Die in der gültigen Baugenehmigung als Auflage geforderten Standsicherheitsnachweise werden bis Anfang Oktober durch ein Ingenieurbüro erstellt.

Die Fluchttreppe zur Erschließung des 2. Rettungsweges für die westliche Wohnung im Nordgiebel und das gesamte 2.OG ist beauftragt und wird voraussichtlich bis zum Ende dieses Jahrs errichtet.

Die erste Ausschreibung für den Umbau und die Fertigstellung der Elektroinstallation musste aufgehoben werden, da keine Angebote eingegangen sind.

Die erneute Ausschreibung hat zu einem Ergebnis geführt und befindet sich noch in der Prüfung.

Die Arbeiten an der Elektroinstallation und den Deckenverkleidungen werden voraussichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2023 abgeschlossen sein.

 

Gowenser Weg

 

Der Gowenser Weg gehört zum Flurbereinigungsverfahren Sieversdorfer Au und Benzer Seen, einschließlich der Landwirtschaftlichen Wege, Bruhnskoppeler Weg/-Straße und Schwonauer Weg. Die Erneuerung und Verbreiterung der Asphaltdecke kann über das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) mit einer Förderquote von 52 % gefördert werden.

Auflage dafür ist die Einleitgenehmigung der unteren Wasserbehörde für die Einleitstellen. Da es sich um landwirtschaftliche Wege handelt, ist das Regenwasser als mäßig bis stark verunreinigt anzusetzen (Dünge- und Spritzmittel an Reifen) und daher vorzubehandeln, bevor es in die Vorflut gelangt.

Eine Einigung über den Flächenbedarf von naturnahen Reinigungsanlagen/ Regenklärbecken konnte nicht an allen Einleitstellen mit den Eigentümern/Landwirten erzielt werden, daher bedarf es da noch einiger Umplanungen, die aufgrund des fehlenden Haushaltes nicht beauftragt werden konnten.

 

Da sich die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche wegen fehlender Haushaltsmittel für die Finanzierung des Eigenanteils um mehrere Jahre nach hinten verschoben hat und auch weiter verschiebt, wurde die Oberfläche 2022 durch den Blowpatcher vorläufig stabilisiert und die Löcher mit Bitumen und Splitt verschlossen.

 

Radweg an der L 163 - zw. Sielbecker Moor und Kirchnüchel

 

Nach der festlichen Einweihung im Rahmen der Dorffestes Nüchel am 03.09.2022 wurden die Oberfläche des Radweges auch durch eigene Benutzung der Mitarbeiter des Bauamtes in Augenschein genommen und als sehr grob und rollig empfunden.

Nach ca. einem Jahr Liegezeit stellt sich die Oberfläche deutlich anders dar als bei der Abnahme.

Dieser Tatbestand wurde von der Verwaltung nun als Mangel angezeigt.

Eine Stellungnahme des Bauunternehmens bleibt abzuwarten, ggf. ist eine gutachtliche Ursachenergründung zu veranlassen.

 

Treppenanlage zwischen Polziner Straße und Berliner Straße

 

Es wurde im Planungsausschuss Anfang des Jahres 2022 über den maroden Zustand der Treppenanlage zwischen Polziner Straße und Berliner Straße berichtet und ein Abriss ohne Neuanlage vom Bauamt favorisiert.

Der Kontakt zur Wohnungsbaugenossenschaft Ostholstein ergab keinerlei Interesse am Kauf oder an einer Übernahme des Grundstückstreifens.

Allerdings würde eine Bepflanzung als Grünzug mit kleinkronigen Laubbäumen von mind. 10 Bäumen im Abstand von ca. 10 m von der UNB als Ausgleichsmaßnahme für die Bismarckstraße (Fällung der Platanen) zu einem Drittel anerkannt werden.

 


Benz, Auf dem Kamp

 

Die Anwohner in den Gemeindewegen Auf dem Kamp und Gartenweg in Benz beklagen sich seit Jahren über den Straßenzustand der wassergebundenen Oberfläche. Daher wollten sich die Anwohner für die Mehrkosten von besserem Deckenmaterial (Hansegrand) beteiligen, so wie es schon in andere Ortslagen, wie z. B. in Timmdorf der Fall war.

 

Allerdings sind die örtlichen Gegebenheiten nicht miteinander vergleichbar.

 

Insbesondere für die starken Gefällestrecken ist eine Überplanung erforderlich.

 

Aber auch die übrigen Teilbereiche ohne Gefälle stellen eine besondere Schwierigkeit dar.

 

Die Idee war, auf ca. 500m Betonmuldensteinrinnen zu verbauen.

Diese Arbeiten sollten in Ermangelung eines Haushalts durch den Bauhof der Gemeinde in Eigenleistung erfolgen. Aufgrund eines Personalweggangs war dies nicht möglich. Die Leistungen hätten über mehrere Wochen und abschnittweise erfolgen müssen.

 

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass eine große Anzahl von Grundstückseigentümern ihr Oberflächenwasser schadhaft auf die öffentlichen Straßen ableitet.

Dieser Zustand müsste zu allererst durch bauliche Maßnahmen wie Versickerung oder Drosselung auf den Privatgrundstücken behoben werden, um ein weiteres Ausspülen des Wegematerials auf der Straße zu verhindern.

 

Wegen fehlender Haushaltsmittel und wegen Personalmangels wurde vom Ausbau der Straße Auf dem Kamp vorerst Abstand genommen.

 

Nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Malente vom 21.12.2011 werden zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von vorhandenen Ortsstraßen Beiträge von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern erhoben, denen die Herstellung, der Ausbau, die Erneuerung und der Umbau Vorteile bringt. Zum beitragsfähigen Aufwand zählen Fahrbahnen sowie Rinnen- und Randsteine.

Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass durch den großen Anteil an Eigenleistung durch den Bauhof Ausbaubeiträge vermieden oder umgangen werden und daraus eine Beitragsungerechtigkeit entsteht.

Es wäre in den Gremien zu entscheiden, ob für die Straße Auf dem Kamp eine Ausbauplanung initiiert werden soll.

 

Diekseepromenade

 

Der Zustand der Diekseepromenade weist Spurrinnen und in Teilbereichen ein sehr offenes Fugenbild durch Verdrängung/Verschiebung des Pflasters nach außen bzw. zur Böschung auf.

Klassische Stolperkanten sind aber keine vorhanden.

Bei der Herstellung des Pflasterbelages wurde die Befahrung mit LKW nicht berücksichtigt, sondern nur vereinzelte Befahrung mit PKW (< 3,5 t) bzw. durch Fußnger. Daher haben sich in den Fahrspuren diese Rinnen gebildet. Hier fehlt der tragfähige Unterbau. Auch wurde der Pflasterbelag nicht bewehrt oder durch entsprechende Verlegeart (Pflasterverband) verzahnt.

Um ein seitliches „Wegwandern“ zu verhindern, müsste die Böschung durch Winkeltraversen abgesichert und die Pflasterfläche eingefasst werden. Außerdem darf keine

durchgängige Längsfuge in Fahrrichtung bestehen, um die Lastverteilung zu verbessern. Das Pflaster selbst ist ein sehr hochwertiger, gebrannter Pflasterklinker, der bislang keine Zerstörung aufweist.

Bislang sind keine Mittel in den Haushalt 2023 für Maßnahmen eingestellt.

 


Umbau von Räumlichkeiten für die OGS in der Grundschule Malente

 

r die offene Ganztagsschule in der Grundschule Malente werden Räumlichkeiten benötigt.

 

Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten wurden zwei Varianten geprüft.

 

Die Herrichtung eines nicht genutzten Dachbodens wurde aufgrund des Umfangs der Umbauarbeiten verworfen.

So müsste hier ein zusätzlicher Rettungsweg mit Hilfe einer Treppe geschaffen werden. Des Weiteren verfügt der Raum weder über Fenster noch über Elektroinstallationen oder eine Wärmedämmung.

So wurde für die wirtschaftlichere Variante, zwei Räume im Untergeschoss herzurichten, eine Bauvoranfrage an den Kreis gestellt.

 

Am 22.09.2022 gab es hierzu einen positiven Bauvorbescheid, sodass nun mit der Genehmigungsplanung begonnen werden kann.

 

Der Bericht zur OGS führt zu Nachfragen aus dem Kreis der Anwesenden. Die OGS im Keller sei keine glückliche Lösung. Die kommissarische Schulleiterin, Frau Lehmann, macht auf Überbelegung der Räumlichkeiten aufmerksam. Es mussten bereits zweckbezogene Räume zugunsten des Unterrichts aufgegeben werden. Es liegt für die Nutzung des Kellers ein positiver Vorbescheid der Bauaufsicht vor. Herr Hübner weist auf Vorteile der Unterbringung im Keller hin, ein 2. Fluchtweg wird hergestellt, ausreichende Helligkeit ist gegeben. Die Verwaltung sagt eine Einbindung der Schule im Rahmen der Genehmigungsplanung zu.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Niederschrift-AIK-220906 (1544 KB)