Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Haushaltsplanung 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Ohle erläutert die Haushaltspositionen auf der Grundlage der verteilten Tischvorlage. Sie ergänzt, dass sich bei der Planaufstellung an den Maßgaben des Haushaltserlasses orientiert werden musste. Die Zahlen sind den allgemein unsicheren Zeiten, den gestiegenen Preisen und Kosten geschuldet. Bei den Erträgen hingegen ist leider keine positive Veränderung zu erwarten. Die vorliegende Investitionsplanung umfasst die Jahre 2023 bis 2026.
Das Land SH verweist auf den Ressourcenverbrauch zu Lasten künftiger Generationen. Einsparpotentiale sollen genutzt werden. Die Haushaltskonsolidierung hat Vorrang.
Sie erläutert die Aufwandsarten. Ein Großteil entfällt auf das Personal und ist kurzfristig kaum veränderbar.
Im Ausschuss wird zu nachfolgenden Zeilen der Investitionsplanung Klärungsbedarf geäußert. Die Antworten der Verwaltung sind kursiv aufgelistet.
Nr. 122 – Planungskosten Schulneubau
Es ist zu prüfen, ob nicht bereits ein Teilbetrag der Planungskosten in 2023 einzustellen ist.
Der Ausschuss schlägt vor, einen Teilbetrag bereits in 2023 zu veranschlagen.
Stellungnahme SB4:
In 2023 soll der städtebauliche Wettbewerb durchgeführt werden (beginnend noch in 2022). Die in Vorbereitung befindliche Vorlage für den Planungsausschuss dazu weist für den Ergebnisplan 2023 148.450 EUR aus. Für den Finanzplan 2023 sollen 65.050 EUR veranschlagt werden, das ist der Anteil, der der Sporthalle zuzurechnen ist. Für die Schule kann für den Finanzplan 2023 kein Betrag genannt werden.
Nr. 141 – Bau einer Zisterne
Geht es um die Zisterne Drögendiek?
Nach § 2 Abs. 1 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein haben die Gemeinden als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen bereitzustellen sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.
Im Bereich Drögendiek gab und gibt es Probleme wegen nicht ausreichender Löschwasserversorgung. Aufgrund dessen sind bereits Baugenehmigungen versagt worden.
Messungen der Gemeindewerke haben ergeben, dass auf Drögendiek an den Hydranten lediglich eine Löschwasserversorgung von 20m³/h möglich ist. Eine Druckerhöhungsanlage ist laut Gemeindewerken nicht möglich. Das bedeutet, dass die zusätzliche Löschwasserentnahmestelle von Nöten ist. Ein von der Gemeinde im Jahr 2017 fertiggestellter Löschteich fällt leider im Sommer regelmäßig trocken.
Für den Bau einer unterirdischen Zisterne in Drögendiek durch die Gemeinde Malente wurde am 28.04.2022 ein Bauantrag gestellt. Dazu wurde ein Bodengutachten erstellt. Am 20.06.2022 teilte der Kreis Ostholstein mit, dass es sich bei diesem Vorhaben um ein verfahrensfreies Vorhaben nach § 63 Abs. Nr.4b LBO (a. F.) handelt. Für einen erforderlichen Überlauf der Zisterne ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Ostholstein zu beantragen.
In den Erläuterungen zum Haushalt 2021 heißt es: „Nach Auswertung des Löschwasserkonzeptes entscheidet der PA nach Dringlichkeit die Reihenfolge des Zisternenbaus.“
Über ein solches Löschwasserkonzept ist mehrfach diskutiert worden, so z. B. im Hauptausschuss am 20.10.2020 im Rahmen der Haushaltsberatung 2021: „Es wird ein Löschwasserkonzept von den Gemeindewerken und den Feuerwehren erstellt. Im ersten Schritt wird die Wasserversorgung in Drögendiek und Rachut geprüft werden.“ Ein Zeitplan für die Erstellung eines solchen Konzeptes ist nicht bekannt.
Es ist jedoch erforderlich, den Bau einer Zisterne in Drögendiek auf den Weg zu bringen.
Die Haushaltsmittel aus dem Jahr 2021 (Ansatz 80.000 EUR) stehen nicht (mehr) zur Verfügung, da sie gemäß Krediterlass nicht in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden konnten.
Für 2023 sind Haushaltsmittel angemeldet worden. Sodann soll die Ausschreibung erfolgen.
Nr. 175 – Erweiterung der Einleitstellen Timmdorf
Es ist zu prüfen, ob für die Einleitstellen auch in 2023 noch Planungskosten anfallen?
Erweiterung Einleitstelle Am Himberg um Reinigung. Zusätzliche Planungskosten für Genehmigungsplanung UWB.
Nr. 195 – Einleitstelle Nüchel (Planungs- und Baukosten)
Geht es um das Baugebiet Grootkoppel? Wie sieht die Forderung der Unteren Wasserbehörde aus? Was soll in 2023 umgesetzt werden?
Das Baugebiet Grootkoppel wurde in Nüchel mit angeschlossen. Im Rahmen der Prüfung, ob dafür die Einleiterlaubnis vom Kreis erneuert werden muss (muss sie nicht) wurde durch die UWB festgestellt, dass die Reinigungsanlage nicht mehr Stand der Technik ist. Auch ohne das Neubaugebiet müsste diese Einleitstelle erneuert werden. Diese Kosten können daher nicht dem Vorhabenträger von der Maßnahme Grootkoppel übertragen werden.
Nr. 204 – Wohnmobil-Stellplatz – Ver- und Entsorgungsanlage auf dem Krützen
Gründe für die Entscheidung für II. Variante? Höhe der Einnahmen aus den Parkgebühren für den WoMo-Stopp?
Die Ver- und Entsorgungsanlage auf dem Krützen ist seit ca. einem Jahr defekt und nicht mehr reparabel. Bedingt durch ihr Alter (über 20 Jahre) können keine Ersatzteile mehr beschafft werden.
Zur Variantenfrage ergibt eine nochmalige Prüfung durch das Bauamt, dass einer Erneuerung der Anlage der Vorzug zu geben ist, wodurch Tiefbau- und Pflasterarbeiten eingespart werden. Das vorhandene Fundament und alle Anschlüsse können verwendet werden. Die Anlage verfügt über einen separaten Frischwasser-hahn auf der Vorderseite und einen Fäkalieneinlass mit Ausgussbecken auf der Rückseite. Es gibt die Möglichkeit zur nachträglichen Spülung mit Frischwasser. Eine Vorrichtung am Frischwasserhahn verhindert, dass Fäkalienbehälter am Frischwasserhahn gespült werden können. Der Umsatz des Parkautomaten liegt von 09/2021 bis 08/2022 bei rund 3.000 EUR für WoMo-Parkgebühren.
Geschätzte Kosten 13.000 EUR (statt Anmeldung 23.000 EUR).
Nr. 211 – Anpassung Pflaster in Klinker bis zum Brückenbauwerk
Welcher Bereich ist gemeint?
Betrifft Gehweg K 2 Sebastian-Kneipp-Straße, 60 m Anschluss im Rahmen der Baumaßnahme des Kreises Ostholstein.
Nr. 217 – Beschilderung
Bitte um Prüfung, ob die touristische Beschilderung im Aufgabenbereich der MaTS anzusiedeln ist?
Investitionen in die touristische Infrastruktur sind der MaTS weder mit dem Gesellschaftsvertrag noch mit dem Dienstleistungsvertrag (Übertragung der Aufgabenpakete 1 und 2) vom 19.12.2018 aufgegeben worden, sind daher Aufgabe der Gemeinde.
Nr. 221 – Beller Teich, Schwonauer Weg
Aus welchem Verfahren sind die Kosten entstanden?
Amphibienschutz - Zurzeit ist während der jährlichen Krötenwanderung eine Sperrung des Schwonauer Weges durch den Bauhof morgens und abends erforderlich, was einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand erfordert. Ansatz 2022: 50.000 EUR; in 2023 Erhöhung auf 80.000 EUR.
Im Zuge dieser Maßnahme auch Durchlasserneuerung, siehe Zeile 222.
Nr. 224 – Ersatzbauwerk Bismarck-Brücke
Prüfen, ob ein Hamco-Profil verbaut werden kann oder ob die UNB möglicherweise Bedenken aufgrund einer zu großen Verschattung hat.
Wechsel Ing.-Büro für Genehmigungsplanung
(siehe auch Zeile 215). Neue Planung sieht schmalere Ausführung und weniger Verschattung vor. Sodann Antragstellung bei der UNB.
Nr. 255 – Pritschenfahrzeug
Ist es sinnvoll, ein E-Auto zu beschaffen?
Die erforderliche Ladeinfrastruktur ist auf dem Bauhof (noch) nicht vorhanden (Mittel für PV-Anlage auf dem Bauhof angemeldet für 2025).
Nr. 257 a – c – Ersatzbeschaffung für Kioti, Hubsteiger, Spülhänger
Warum Ersatzbeschaffung in 2023?
Erneuter Ansatz in 2023, da aufgrund der lang andauernden Zeit der vorläufigen Haushaltsführung 2022 keine Beschaffungen vorgenommen werden konnten.
Nr. 277 – IEK Nr. 32 (65.000 EUR bis 2036)
Nr. 280 – IEK Nr. 6 (Freiraumplanung, Wettbewerb Bahnhofstraße)
Nr. 281 – IEK Nr. 7 (Herstellung und Änderung Lenter Platz)
Es wird um Erläuterung der Ansätze gebeten.
Der Betrag in Höhe von 344 TEUR resultiert aus dem Bewilligungsbescheid 2020. Für das Jahr 2021 sind Eigenmittel in Höhe von 165 TEUR in 2022 in Höhe von 109,5 TEUR, und für 2023 in Höhe von 69,5 TEUR bereitzustellen. Die Tranchen für 2021 und 2022 sind bisher noch nicht dem Treuhandkonto zugeführt worden. Die von der Gemeinde eingezahlten Eigenmittel können zusammen mit den Fördermitteln von Bund u. Land für förderfähige Maßnahmen flexibel eingesetzt werden. Sie sind nicht zweckgebunden.
Der Ausschussvorsitzende regt an, die angemeldeten Haushaltsansätze in den Fraktionen auch unter Einbeziehung der zu Protokoll gegebenen Antworten zu beraten. Die weitere Beratung wird an den Finanzausschuss verwiesen. Dieser tagt am 08.11.2022.
Beschluss:
Der Planungsausschuss verweist den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 (Ergebnisplan und Investitionen) für den Sachbereich 4 (Bauamt) und das Budget 7 (Städtebausanierung) zu weiteren Beratung an den Finanzausschuss.
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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Anlagen: | |||||
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1 | SB 4 II. Entwurf Investitionen 2023-2026 (254 KB) |