Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Satzung der Gemeinde Malente über den Bebauungsplan Nr. 100 für ein Gebiet im östlichen Bereich der Dorfschaft Benz, nördlich der Bergstraße - Hühnerhof - 1) Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, 2) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemeindevertreter Wilke betritt den Sitzungssaal und nimmt wieder an der Beratung teil.
Gemeindevertreter Bernhardt verlässt wegen Befangenheit zu diesem TOP den Sitzungssaal und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Herr Nagel, PLOH, erläutert die Entwicklung des B-Plans 100. Gemäß Vorgabe der Landesplanung darf die Dorfschaft nur zu 10% über einen Zeitraum wachsen, daher war das Plangebiet auf 13 Bauplätze zu reduzieren. Die Landesplanung hat sich noch nicht abschließend zur Entwurfsänderung geäußert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet, das im B-Plan-Gebiet befindliche Landschaftsschutzgebiet bleibt Grünfläche.
Nach Beteiligung des Kinder- und Jugendbeirats wird angeregt, dort eine Spielplatzfläche einzurichten. Es sollte daher mit dem Grundeigentümer Kontakt aufgenommen werden.
Aus der allgemeinen Diskussion geht hervor, dass eine Errichtung von Ferienwohnungen dort nicht gestattet ist.
Beschluss:
1. Für das Gelände "Hühnerhof" im östlichen Bereich der Dorfschaft Benz, nördlich der Bergstraße, wird unter Bezugnahme auf des mit Wirkung vom 23.06.2021 neu gefassten 13b Baugesetzbuch (BauGB) die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung sowie der Bebauungsplan Nr. 100 aufgestellt.
Planungsziel ist im Wesentlichen die Ordnung und Förderung der städtebaulichen Entwicklung in der Dorfschaft Benz; konkret die Schaffung der Voraussetzungen zur Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach Einstellung und Rückbau des vorhandenen Betriebes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13b BauGB abgesehen.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes 100 für das Gelände "Hühnerhof" im östlichen Bereich der Dorfschaft Benz, nördlich der Bergstraße, und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
5. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: |
| 7 |
Nein-Stimmen: |
| 0 |
Enthaltungen: |
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Anlagen: | |||||
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1 | 220915_Beschlussempfehlungen_BP100_§4(1) (385 KB) |