Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Satzung der Gemeinde Malente über den Bebauungsplan 97 für ein Gebiet südlich der Kellerseestraße, östlich der Lütjenburger Straße und Bahnhofstraße, nördlich der Kirche in Bad Malente-Gremsmühlen; hier: 1. Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; 2. Beschluss über eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der als Gast anwesende Stadtplaner Herr Nagel, Planungsbüro Ostholstein, trägt zu dem Sachverhalt vor und berichtet über den bisherigen Verfahrensgang. Gemeindevertreterin Förster regt an, größere Verkaufsflächen zuzulassen. Herr Nagel bezieht sich auf die Einwende der Landesplanung zum 1. B-Plan-Entwurf und weist darauf hin, dass sich die Gemeinde nicht über das Landesentwicklungskonzept hinwegsetzen kann.
Einigkeit liegt im Ausschuss darüber vor, dass der Fristablauf Jahresende 2022 für eine erfolgreiche Planung zu beachten ist.
Bürgermeisterin Rönck schlägt vor, das Verfahren voranzubringen und anschließend im Rahmen eines 1. Nachtrages zum B-Plan größere Verkaufsflächen zu definieren.
Beschluss:
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung der Satzung der Gemeinde Malente über den Bebauungsplan 97 für ein Gebiet südlich der Kellerseestraße, östlich der Lütjenburger Straße und Bahnhofstraße, nördlich der Kirche in Bad Malente-Gremsmühlen eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der anliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
- Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan 97 für ein Gebiet südlich der Kellerseestraße, östlich der Lütjenburger Straße und Bahnhofstraße, nördlich der Kirche in Bad Malente-Gremsmühlen und die Begründung werden mit den sich aus der Abwägung der Stellungnahmen ergebenden Änderungen in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sowie die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 2 Wochen verkürzt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Nach dem endgültigen Beschluss des B-Planes 97 schließt sich eine Änderung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Malente vom 11.12.2019 zur Vorbereitung eines 1. Nachtrags des B-Planes 97 an.
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 2 |
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