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Auszug - Bericht der Verwaltung  

Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Kurgastes - Klönzimmer
Ort: Bahnhofstraße 4a, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
 
Wortprotokoll

rgermeisterin Rönck berichtet zu folgenden Punkten:

 

a)      Pachtvertrag für die gemeindliche Fläche zwischen Sieversdorf und Malkwitz

 

In der letzten Sitzung bat Herr Schützler um Informationen, warum der Pachtvertrag für die gemeindliche Fläche zwischen Sieversdorf und Malkwitz gekündigt wurde.

 

Die Gemeinde Malente hat beschlossen, für das Gebiet am westlichen Ortsrand von Nüchel den Bebauungsplan Nr. 84 aufzustellen. Für dieses Vorhaben wurde das Flurstück 28 Flur 4 Gemarkung Sieversdorf als Ausgleichsfläche benötigt und das Pachtverhältnis mit dem Landwirt fristgerecht zum 30.09.2014 gekündigt.

 

b)      Verkehrsberuhigter Bereich in der Neuen Kampstraße

 

In der Sitzung des Planungsausschusses vom 09.02.2017 wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob der verkehrsberuhigte Bereich (Gebiet B-Plan 61) der Neuen Kampstraße bis zum Grundstück „Kampstraße 30 b“ verlängert werden kann.

 

In der Erläuterung zu § 45 Abs. 1 b Nr. 3 StVO heißt es: Die Anordnung verkehrsberuhigter Bereiche kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Die Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straße erforderlich sein. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht.

 

Im Bereich der Kampstraße 30 b gibt es jedoch keine besondere bauliche Gestaltung die diesen Eindruck vermittelt. Der Gehweg ist durch eine Bordsteinkante klar zur Fahrbahn abgegrenzt. Somit hätte dort ein Antrag auf Anordnung eines VZ 325.1 (Beginn verkehrsberuhigter Bereich) keinen Erfolg. Anordnende Behörde für verkehrsberuhigte Bereiche ist der Kreis Ostholstein.

 

c)      11. F-Plan-Änderung Kieswerk Kreuzfeld

 

Das Gutachten liegt vor und bestätigt die bisherige Planung. Ein Abstimmungsgespräch mit dem Innenministerium wird vorbereitet.

 

d)      Sachstand Gelände Bruhnskoppel

 

Das Projekt „Baumhaushotel“ wurde im Planungsausschuss am 09.02.2017 vorgestellt.

 

Am 30.03.2017 fand ein Planungsgespräch mit Vertretern des Kreisbauamtes, der Unteren Naturschutzbehörde und der Forstbehörde statt. Im Ergebnis wurde klargestellt, dass eine Realisierung im „Wald“ nicht möglich ist.

Auch in der schützenswerten Hanglage im LSG wurde eine Bebauung ausgeschlossen.

Seitens des Kreises wurde deutlich gemacht, dass Bauleitplanung für ein Baumhaushotel im Landschaftsschutzgebiet außerhalb des im F-Plan dargestellten Sondergebietes nicht möglich ist. Einzige in Aussicht gestellte Option waren Baumhausstandorte parallel zur Straße, die auf das Gelände führt.

 

Die Krummsee Projektierung GmbH überarbeitet die Planung unter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen.

 

e)      Sachstand Gelände Hängebargshorst

 

r das Projekt „Community Living“ wurden am 09.02.2017 im Planungsausschuss Aufstellungsbeschlüsse für F- und B-Plan gefasst.

 

Zur Erörterung der Rahmenbedingungen fand am 26.04.2017 ein Planungsgespräch mit Vertretern des Innenministeriums, der Staatskanzlei und des Kreises unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde statt.

 

Im Ergebnis ist das Konzept zu überarbeiten. Da die Flächen im Außenbereich, außerhalb des zentralen Ortes Malente liegen und sich der Ortsteil Krummsee nach den landesplanerischen Zielen nur im Rahmen des Eigenbedarfs entwickeln soll, sollten künftige Gebäude überwiegend an Standorten vorgesehen werden, wo auch heute schon Gebäude stehen, so das Ergebnis. Es wurde klargestellt, dass ein allgemeines Wohnen nur als mitgezogenes Wohnen der gewerblichen Hauptnutzung vorstellbar ist. Gäste- und Betriebswohnungen sind in diesem Rahmen nur untergeordnet konzeptbezogen zulässig.

 

r den Bereich südlich der Landesstraße gibt der B-Plan 33 den Rahmen vor. Da die Nutzung des Schwesternwohnheimes aufgegeben ist, ist auch der Bestandsschutz erloschen. Bei einer Änderung des B-Planes sind alle anderen Nutzungen so zu begründen, als wenn es sich bei der Fläche um einen Außenbereich handelt. Bei künftigen Planungen ist der Landschaftsschutz zu beachten. Darüber hinaus ist eine Bebauung voraussichtlich nicht möglich.

 

f)        Intermar

 

Am 19.06.2017 wurden Teile des Intermar versteigert; es handelte sich um die restlichen Bestände der Fa. „Interhoma GmbH“. Ahmad Djabbari-Hagh erwarb 20 Wohnungen und weitere Räumlichkeiten wie Foyer, Hotelhalle und Schwimmbad.

 

Der Presse war zu entnehmen, dass ein Konzept derzeit entwickelt wird.

 

g)      Nachtragshaushalt 2017

 

r den 1. Nachtrag ergeben sich Änderungen, wobei die unten stehenden Zahlen entsprechend der Beschlussfassung unter TOP 5 dahingehend zu aktualisieren sind, dass für

AWO-KiGa Küche statt 75.300,- € neu 22.000,- € zur Verfügung stehen sollen und über die Mehrkosten für den restlichen Anbau in der Sitzung am 11.07.17 beraten werden soll.