Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen"; Fördermittelzusage 3 Mio. € Konzeptstudie zur Verortung des Ersatzneubaus Dreifeldsporthalle Beschluss über Variantenauswahl und Festlegung Zeitplan zur Einreichung baufachlicher Prüfungsunterlagen (Änderungsbescheid)
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Wortprotokoll |
Herr Hinz fasst zusammen, dass er den Förderantrag begleitet habe und es nun darum gehe, wie die Mittel i. H. v. 3 Mio. Euro in der begrenzt zur Verfügung stehenden Zeit genutzt werden können/sollen. Er weist darauf hin, dass die Anlage 1 der Sitzungsvorlage lediglich eine Konzeptstudie sei.
Bürgermeisterin Rönck informiert, dass die Gemeinde eine Bauvoranfrage mit den in der Studie dargestellten drei Varianten gestellt habe, um zu klären, ob die Halle - vorgezogen zur Bauleitplanung für das Gesamtgelände - nach § 34 BauGB gebaut werden kann; das Verfahren laufe noch. Nach einer ersten Aussage des Kreises werde die Anfrage grundsätzlich positiv gesehen, die Bearbeitung und Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen. Eine Gebäudehöhe von 14 m sei evtl. problematischer als eine Höhe von 10 m.
Herr Hinz geht auf die Inhalte seiner Konzeptstudie ein, die auch dieser Niederschrift digital beigefügt wird. Die Verortung der Halle in den Varianten 1 bis 3 sei in dem Bereich zwischen den Gebäuden vorgesehen, weil der Bereich aus seiner Sicht und aus Sicht der Verwaltung nicht dem Außenbereich, sondern dem § 34er-Bereich (Innenbereich) zuzuordnen sei.
Frau Jacobs erklärt, dass eine Rücksprache mit der Feuerwehr ergeben habe, dass keine Feuerwehr-Umfahrt notwendig sei; dies erleichtere die Planung.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Förster, warum die im Jahr 2019 gefassten Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des F-Planes und Aufstellung des B-Planes noch nicht umgesetzt wurden, erläutert die Protokollführerin, dass die Planungsvorstellungen dafür noch nicht konkret genug seien; es müsse bekannt sein, was an welcher Stelle des Geländes vorgesehen sei. Selbst wenn die Gesamtfläche schon jetzt im F-Plan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt werden würde, würde dies nichts an der Einordnung zum Außenbereich oder Innenbereich ändern; es ließen sich auch keine Baurechte daraus herleiten.
Die Gesamtverortung müsse laut Herrn Hinz noch erfolgen. Das Bodengutachten sei erst vor kurzem abgeschlossen worden; die Verortung der Halle sei aufgrund der Fördermittelzusage vorgezogen worden; es handele sich um eine vorgezogene Teilleistung, um der Gemeinde zu helfen, die 3 Mio. in Anspruch nehmen zu können. Bürgermeisterin Rönck ergänzt, dass die Bodenverhältnisse, die Zeitschine und die voraussichtlich vorgezogene Bebaubarkeit nach §34 BauGB einen Hallenbau nur im Bereich der Varianten 1 bis 3 ermögliche; zwangsweise müssten sich die restlichen Verortungen daran orientieren. Berücksichtigt worden sei dabei laut Herrn Hinz, dass möglichst kurze Wege entstehen und die Gebäude möglichst nah am Ort statt im Außenbereich platziert werden sollten; dies sei aber letztlich politisch zu entscheiden.
Herr Kreutz von der BIG ergänzt, dass ein wichtiger Aspekt bei allen Überlegungen gewesen sei, ob man mit der vorgezogenen Verortung der Halle die weitere Entwicklung des Geländes behindere. Man sei zum Ergebnis gekommen, dass mit dem Standort der Halle zwischen den Gebäuden eine Inanspruchnahme der Fördermittel möglich scheint und wenig Vorentscheidungen getroffen werden; dies sei intensiv abgewogen worden. Für die Halle erfolge zwar eine Festlegung, für den Rest bleibe aber eine große Flexibilität.
Auf kritische Stimmen aus dem Ausschuss, warum noch keine Verortung vorgenommen wurde, erklärt Bürgermeisterin Rönck, dass vor mehr als 2 Jahren verschiedene Varianten an die Politik gegeben worden seien, es bislang aber zu keiner Entscheidung gekommen sei.
Nach weiterer Diskussion verliest Ausschussmitglied D. Kardell einen Antrag aller Fraktionen mit fünf Beschlussvorschlägen; der Antrag ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Antrag wirft einige Fragen zur Umsetzbarkeit der Beschlusspunkte zum Beispiel hinsichtlich des zu beachtenden Vergaberechts und der vorläufigen Haushaltsführung auf, so dass im Ausschuss Einigkeit besteht, dass die Verwaltung die Umsetzbarkeit zunächst prüfen möge und über die Thematik in der nächsten Sitzung am 09.06.2022 erneut beraten werden soll.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 220419_Konzeptstudie_Arcadis_ zur Entscheidungsvorlage_Ersatzneubau Dreifeldsporthalle (1732 KB) | |||
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2 | Antrag Fraktionen TOP 5 (351 KB) |