Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Bericht der Verwaltung
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Wortprotokoll |
Bürgermeisterin Rönck berichtet wie folgt:
a) B-Plan Nr. 97 – Bereich Getränkediele – Regelung des Einzelhandels
Der in der Sitzung am 30.09.2021 zur Auslegung bestimmte B-Plan-Entwurf mit deutlich reduzierten Sortimenten zum ursprünglichen Entwurf, deren Verkauf im Plangebiet unterbunden werden soll, lag öffentlich aus und die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.
Die Abteilung Landesplanung und ländliche Räume des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung teilt in der umfangreichen Stellungnahme vom 07.02.2022 u. a. mit, dass eine Zustimmung zum Planentwurf nur mit der Maßgabe einer Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen durch Erweiterung der im Plangebiet unzulässigen Sortimente um die zentrenrelevanten Leitsortimente in Aussicht gestellt wird.
Zur Erarbeitung einer Lösung erfolgte daraufhin eine Abstimmung mit der Landesplanung, ob der ursprüngliche Planentwurf mit den Zielen der Landesplanung konform wäre. Es wurde bestätigt, dass der ursprüngliche Planentwurf mit den Zielen der Raumordnung konformgeht und die ursprüngliche Planfassung darüber hinaus der Sortimentenliste des gemeindlichen Einzelhandelskonzeptes entspricht.
Die Stellungnahme der Landesplanung vom 07.02.2022 sowie die Abstimmung vom 13.04.2022/21.04.2022 werden der Niederschrift als Anlage zur Kenntnis und zur Vorbereitung auf die anstehenden Beratungen beigefügt.
Im vorliegenden Fall sind eine erneute Auslegung und eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich. Danach erfolgt die Auswertung der Stellungnahmen und ggf. die abschließende Beschlussfassung über den B-Plan, der im Anschluss in Kraft zu setzen ist. Das Zeitfenster für die Erarbeitung verschiedener Varianten ist ausgeschöpft, weil die Veränderungssperre im Dezember 2022 ausläuft und nicht erneut verlängert werden kann.
Um vor Ablauf der Veränderungssperre einen rechtssicheren Bebauungsplan in Kraft setzen zu können, wird die Verwaltung für die nächste Sitzung eine Beschlussfassung über die ursprüngliche Planfassung vorbereiten und vorschlagen.
Die rechtlichen Möglichkeiten, die Planungshoheit der Gemeinde abzusichern, sind ausgeschöpft. Ohne Bebauungsplan wird keine Möglichkeit mehr gesehen, den Bau eines Discounters im Plangebiet zu unterbinden, der Schwächung des Zentrums entgegenzuwirken und dem Kollaps der Kreuzungssituation Ecke Lütjenburger Straße/Kellerseestraße planerisch entgegenzuwirken.
b) Projekt: „REGION.innovativ – zirkulierBAR: Interkommunale Akzeptanz für nachhaltige Wertschöpfung aus sanitären Nebenstoffströmen“
Am 24. Februar 2022 ist die Gemeinde zu dem o.a. Projekt von der Stadt Eberswalde angeschrieben worden. In Zusammenarbeit mit dem Sanierungsmanager der Gemeindewerke AöR nimmt die Gemeinde Malente an dem Projekt Kreislaufwirtschaft teil. Im Rahmen des Projektes gibt es die Möglichkeit, als projektbegleitende, beobachtende Kommune der Fördermaßnahme „REGION, innovativ – Kreislaufwirtschaft, frühzeitig Einblicke in die Forschungsaktivitäten von zirkulierBAR/Stadt Eberswalde zu haben. An das Projekt sind keine finanziellen Verbindlichkeiten geknüpft.
Es handelt sich um ein dreijähriges Forschungsvorhaben. Es geht um die Aufbesserung der Klima- und Energiebilanz. Weitere Informationen dazu unter: ZirkulierBAR – REGION.innovativ
c) Öffentliche Badestellen
Für die Badesaison vom 01.06. - 15.09.2022 sind Miet-WC angefragt worden, hier steht die Vergabe kurz bevor.
In Timmdorf besteht seitens der Gemeinde - Dank des ehrenamtlichen Engagements des Dorfvereins, der das bestehende Toilettenhaus am Behler See aus eigener Tasche und in Eigeninitiative modernisiert und zur „Unisex“-Toilette umgebaut hat - kein Bedarf mehr.
Der Schließdienst und die Reinigung wird laut Rückmeldung des Dorfvorstehers, Herr Richter, ebenfalls vom Dorfverein organisiert und übernommen; hierfür noch einmal einen ganz besonderen Dank nach Timmdorf.
d) Büroräume
Die Einrichtung von Büroräumen im neuen Kindergartengebäude sei laut Bürgermeisterin Rönck nach Rücksprache mit dem Kreis OH grundsätzlich möglich; dies setze aber eine entsprechende Baugenehmigung voraus. Ein Kindergarten stelle eine Betriebseinheit dar; die gleichzeitige Nutzung von Büroräumen schließe sich in dem Gebäude aus.
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlagen Bericht d Vw - zum B-Plan 97 - Einzelhandel (2702 KB) |