Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Auszug - Organisatorische Verbindung Grundschule Malente (Marktstraße) und Gemeinschaftsschule An den Auewiesen unter einer Schulleitung  

Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Kurgastes - Kursaal
Ort: Bahnhofstraße 4a, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
VO/20/2022/0544 Organisatorische Verbindung Grundschule Malente (Marktstraße) und Gemeinschaftsschule An den Auewiesen unter einer Schulleitung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 3 - Bürgerservice   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Schulleiter Borchers berichtet über die Idee zur Bildung eines Schul-Campus´ aus der Verbindung beider Schulen. Eine größere Schule ermögliche schneller eine Ermittlung weiterer Bedarfe. In die anschließende kontroverse Diskussion werden Aspekte des Schulverkehrs, der Kostenneutralität bei der Gemeinde, des Umfangs und der Form der Eltern- und Schülerbeteiligung einbezogen. Das Vorhandensein eines motivierten Schulleiters, der die Leitung beider Schulen übernehmen soll steht die Auffassung, dass jede Schule unter eigener Führung zu leiten sei, gegenüber. Aus der CDU-Fraktion wird geäert, dass die Sachlage für eine Beschlussfassung noch nicht hinreichend sei. Nach Anregung zu einer Verschiebung der Beschlussfassung auf die nächste Sitzung, beantragt Frau Storm eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung.

Die Vorsitzende Frau Wilkens unterbricht die Sitzung des Sozialausschusses wie beantragt für 5 Minuten. Die Fraktionen ziehen sich zur Beratung zurück.

Die Sitzung wird um 20.36 Uhr fortgesetzt. Frau Storm zieht ihren Antrag auf Vertagung zurück und bittet um Abstimmung wie vorgesehen.


Beschluss:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport begrüßt einen möglichen Zusammenschluss der Schulen „Schule an den Auewiesen“ und der „Grundschule Malente“. Er beauftragt die Verwaltung bei der Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf organisatorische Verbindung gem. § 60 Schulgesetz zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

JaJa-Stimmen:

 

 

 

4

 

 

Nein-Stimmen:

 

 

 

5

 

 

Enthaltungen:

 

 

 

0